Was ist das denn für ein DAK-Chopper? Der hat ja nicht mal Blaulicht.

Kommentar von einem unbekannten Passanten und Philosophen mit viel Zeit.

  

   

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde).

Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. StVG § 2 (1)

Kraftfahrzeuge sind nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden. FZV § 2 1. 

 
      


       

Abschleppen

Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten. StVO § 15a (3)

Krafträder (Motorräder) dürfen nicht abgeschleppt werden. StVO § 15a (4)

 

   

Kleinkrafträder

Kleinkrafträder sind zweirädrige Kraftfahrzeuge oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Zweirädrige Kleinkrafträder mit Verbrennungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 ccm beträgt, oder mit Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt. Dreirädrige Kleinkrafträder mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 ccm beträgt, mit einem anderen Verbrennungsmotor, dessen maximale Nutzleistung nicht mehr als 4 kW beträgt, oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt. FZV § 2 11.

 

    

Kraftomnibusse (KOM)

Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind. PBefG § 4 (4) 2.

 

   

Kraftrad (Krad)

Krafträder sind zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. FZV § 2 9.

Kraftrad ist jedes zweirädrige Fahrzeug mit oder ohne Beiwagen, das einen Antriebsmotor hat. Die Vertragsparteien können in ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften dreirädrige Fahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 400 kg den Krafträdern gleichstellen. StVÜbk Art. 1 n)

 

    

Lastkraftwagen (Lkw)

Lastkraftwagen sind Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. PBefG § 4 (4) 3.

 

   

Leichtkrafträder

Leichtkrafträder sind Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm, aber nicht mehr als 125 ccm. FZV § 2 10.

 

    

Länderwappen auf Kfz-Kennzeichen

Prüfplaketten sind von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder den zur Durchführung von Hauptuntersuchungen berechtigten Personen zuzuteilen und auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen dauerhaft und gegen Missbrauch gesichert anzubringen. StVZO § 29 (2)

 

    

Mindestprofiltiefe

Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen. Bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern genügt eine Profiltiefe von mindestens 1 mm. StVZO § 36 (3)

(!)
Als Hauptprofil gelten die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. StVZO § 36 (3)

 

    

Nebelscheinwerfer

Mehrspurige Kraftfahrzeuge dürfen mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. StVZO § 52 (1)

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. StVO § 17 (3)

 

     

Nebelschlußleuchte

Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. StVO § 17 (3)

 

    

Oldtimer

Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. FZV § 2 22

Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. FZV § 17 (1)

 

    

Panne

Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke, sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge. StVO § 15

 

    

Personenkraftwagen (Pkw)

Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind. PBefG § 4 (4) 1.

 

   

Prüfplaketten auf Kfz-Kennzeichen

Prüfplaketten sind von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder den zur Durchführung von Hauptuntersuchungen berechtigten Personen zuzuteilen und auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen dauerhaft und gegen Missbrauch gesichert anzubringen. StVZO § 29 (2)

 

    

Sattelzugmaschinen

Sattelzugmaschinen sind Zugmaschinen für Sattelanhänger. FZV § 2 15

 

    

Winterreifen

Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet. StVZO § 36 (4)

 

     

     

Leichtkraftfahrzeuge
Leichtkraftfahrzeuge sind vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 ccm beträgt, oder mit einem anderen Verbrennungsmotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt, oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt. FZV § 2 12.


Leichtkrafträder

Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm, aber nicht mehr als 125 ccm. FZV § 2 10


Krankenkraftwagen

Krankenkraftwagen sind Fahrzeuge, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind. PBefG § 4 (4) 6


Zulässige Gesamtmasse

Die zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination errechnet sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten. FeV § 6 (1)

 

  

    

Gibt es eine Mindestprofiltiefe für Pkw Reifen?
Das Hauptprofil muss an Kraftfahrzeugen am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. StVZO § 36 (3)


Darf man sein Rückfenster bekleben?

Bei Kraftwagen, die neben dem Innenspiegel nur einen Aussenspiegel haben, ist gegen sichtbehinderndes Bekleben und Verstellen der Rückfenster mit Gegenständen einzuschreiten. Zu beanstanden ist das Fehlen eines zweiten Außenspiegels auch dann, wenn ein mitgeführter Anhänger die Sicht beim Blick in den Außen- oder Innenspiegel wesentlich beeinträchtigt. Auch der sichtbehindernde Zustand der Fenster (z. B. durch Beschlagen oder Vereisung) ist zu beanstanden. VwV zu § 21 (1)


Wieviele Warnwesten muss man in einem Pkw dabei haben?

In Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen muss eine Warnweste mitgeführt werden. StVZO § 53a (2) 3.  

 
         

Was ist das für ein Fahrzeug?
Das ist ein Amphicar. Das  Fahrzeug ist ein schwimmfähiger Pkw. Hersteller ist die Firma Amphicar. Gesehen in der Motorworld in Köln

  

Welche Führerscheinklasse braucht man für dieses Fahrzeug?
Der Ellenator ist ein Personenkraftwagen, der als dreirädriges Kraftfahrzeug der EG-Fahrzeugklasse L5e eingestuft wurde. Die Motorleisstung wurde auf 15 kW (20 PS) gedrosselt und er darf von Jugendlichen ab 16 Jahren mit der Fahrerlaubnis Klasse A1 gefahren werden. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei ca. 90 km/h.  

  

Wie konnte das denn passieren?
Antwort: Bei uns in Bonn werden die Reifen jedes Jahr in der Küche gewaschen.
Fazit: Wer dumm fragt, kriegt auch eine dumme Antwort oder??

    

2023