Begleitetes Fahren ab 17 Jahre (BF17)

   

Allgemeines

Die Fahrerlaubnis ist für die Fahrerlaubnisklassen B und BE mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen genügt, begleitet wird (begleitende Person). FeV § 48a (2)     

Die Begleitperson muß kein Familienangehöriger sein. jh

 

  

Aufgabe der Begleitperson

Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber vor Antritt der Fahrt und während des Führens des Fahrzeugs, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation es zulassen, ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen eines Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Die begleitende Person soll Rat erteilen oder kurze Hinweise geben. FeV § 48a (4)  

 

   

Anmeldung bei der Fahrschule

Bereits sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters kann man sich bei der Fahrschule anmelden und mit der theoretischen und praktischen Ausbildung für die Klasse B beginnen. Man muss nicht warten, bis man alle Unterlagen für Führerscheinantrag zusammen hat.

Für die Anmeldung bei der Fahrschule benötigt man folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • den Führerschein (bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis)
  • eine Einverständniserklärung der Eltern

Den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erhält man von der Fahrschule und er sollte umgehend bei der zuständigen Behörde abgegeben werden. jh

 

  

Antrag auf Erteilung der Klasse B und BE

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis kann erst vier Monate vor Erreichen des Mindestalters bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden. Der Termin für die Abgabe des Antrags muss online bei der Führerscheinstelle gemacht werden.

Für den Antrag auf das Begleitete Fahren braucht man folgende Unterlagen:

  • das Antragsformular (erhält man von der Fahrschule)
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepaß
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • einen Sehtest (darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein)
  • eine Schulung in erster Hilfe (entfällt bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis)
  • Kopie der Vorder- und Rückseite vom Führerschein und Ausweis der Begleitperson

Den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis sollte man umgehend bei der zuständigen Behörde (Hauptwohnsitz) abgegeben. jh

 

 

Begleitperson

Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • die Begleitperson muss seit mindestens fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein
  • sie muss das 30. Lebensjahr vollendet haben 
  • sie muss zum um Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein

Die Begleitperson muß kein Familienangehöriger sein. Auch die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht vorgeschrieben. Es können jederzeit weitere Begleitpersonen, die die Voraussetzungen erfüllen, in die Prüfbescheinigung eingetragen werden. Der Antrag muss bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Hauptwohnsitz) gestellt werden. jh

 

    

Endlich 18 Jahre

Mit Erreichen des 18. Lebensjahres händigt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde (Hauptwohnsitz) dem Fahrerlaubnisinhaber seinen Führerschein aus. Bereits drei Monate vor Erreichen des Mindestalters sollte man den Führerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle (Hauptwohnsitz) beantragen. Die Auflage (Fahren mit einer Begleitperson) entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter erreicht hat. FeV § 48a (2)

Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. FeV § 48a (3)

 

    

Fahreignungsseminar (FES)

Nehmen Inhaber einer Fahrerlaubnis freiwillig an einem Fahreignungsseminar teil wird ihnen bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten ein Punkt abgezogen. StVG § 4 (7)

Das Fahreignungsseminar muss nicht am Wohnort des Betroffenen gemacht werden. jh

 

     

Fahren im Ausland

Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. FeV § 48a (3)

Das Servicebüro des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie teilt auf Anfrage mit, dass die beiden Führerscheinmodelle BF17 in Deutschland und L17 in Österreich vergleichbar sind. Es wird daher die österreichische vorgezogene Lenkberechtigung (L17) der Führerscheinklasse B auch in Deutschland anerkannt. Umgekehrt ist es auch erlaubt, in Österreich mit der deutschen Lenkberechtigung BF17 zu fahren.

 

     

Fahrerlaubnis

Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. FeV § 48a (3)

 

  

Mindestalter

Das Mindestalter für das Begleitete Fahren beträgt 17 Jahre. FeV § 10 (1) 5b

Bereits sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters kann man sich bei der Fahrschule anmelden und mit der Ausbildung beginnen. Man muss nicht warten, bis man alle Unterlagen für Führerscheinantrag zusammen hat. jh

 

    

Probezeit

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an und beginnt mit der Aushändigung des Führerscheins oder der Prüfbescheinigung (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre). StVG § 2a (1)

Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet worden ist. Die Probezeit verlängert sich außerdem um zwei Jahre, wenn die Anordnung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil die Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder der Inhaber der Fahrerlaubnis auf sie verzichtet hat. StVG § 2a (2a)

 

    

Prüfbescheinigung

Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufzuführen. Die Bescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen. FeV § 48a (3)

Die Prüfungsbescheinigung tritt an die Stelle des Führerscheines oder des Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis. FeV § 48a (3) 2.

 

      

Punktestand

Seinen aktuellen Punktestand kann man jederzeit kostenlos beim Kraftfahrtbundesamt (KBA.de) schriftlich anfordern.

Man kann seinen Punktestand auch persönlich beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg, Fördestraße 16 erfragen. Dafür braucht man einen gültigen Personalausweis oder den Reisepass. jh

 

      

Was man mit der Fahrerlaubnis Klasse B fahren darf

Kraftfahrzeuge ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird. FeV § 6 (1)

Fahrzeuge der Klassen AM und L. FeV § 6 (3)

 

 

Was man mit der Klasse BE fahren darf

Fahrzeugkombinationen die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt. FeV § 6 (1)

 

     

FAQ - Fragen und Antworten

     

Was ist die Aufgabe der Begleitperson beim Begleiteten Fahren?
Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber vor Antritt der Fahrt und während des Führens des Fahrzeugs, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation es zulassen, ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen eines Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Die begleitende Person soll Rat erteilen oder kurze Hinweise geben. FeV § 48a (4

 
Wie lange ist die Prüfbescheinigung (Begleitetes Fahren) gültig?
Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung (Begleitetes Fahren) zustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. FeV § 48a (3)

 
Muss die Begleitperson ein Familienangehöriger sein?
Die Begleitperson muss kein Familienagehöriger sein. Die Anzahl der Begleitpersonen ist auch nicht vorgeschrieben. jh

 
Darf man mit der Prüfbescheinigung im Ausland fahren?
Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung auszustellen, die nur im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. FeV § 48a (3) 

 
Gilt das Begleitete Fahren auch für Anhänger?
Ja. Siehe unter Klasse B (Was man mit der Klasse B fahren darf). jh

 
Was passiert, wenn man ohne Begleitperson fährt?
Beim begleiteten Fahren ab 17 Jahre ein Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE ohne Begleitung geführt
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot  (BKatV 251a)

 

  

Sprüche

    

Herr Henke, ich habe gehört, das das Begleitete Fahren ab 17 Jahre auch für Motorräder gilt. Stimmt das?

Antworten wollte ich eigentlich mit: Ja, aber das gilt nur für Motorräder mit Beiwagen.
Geantwortet habe ich natürlich mit: Nein. 

     

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