Herr Henke, ist Ihnen auch schon aufgefallen, das wir auf der Autobahn noch keine rote Ampel hatten?

Fahrschüler während der praktischen Ausbildung auf der Autobahn

   


       

Verkehrsfuchs.de ist ein Projekt der Fahrschule Henke, Bonn-Vilich Müldorf

Er dient der allgemeinen Information rund um das Thema Straßenverkehr, Führerschein, Kraftfahrzeuge usw, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Angelegenheiten.

In rechtlichen Angelegenheiten wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt und denken Sie an die Fristen, die Sie unbedingt beachten sollten. jh

 

   

Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ab 1.9.2023

Die Bundesländer und Kommunalverwaltungen stellen i-Kfz-Portale für die Bürgerinnen und Bürger und seit September 2023 auch für juristische Personen bereit. Die Portale sind über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde erreichbar.

Juristische Personen mit vielen Zulassungsvorgängen (z.B. Autohäuser, Versicherungen, Automobilclubs, Zulassungsdienstleister) registrieren sich über die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Quelle: BMDV

 

   

Höchstgeschwindigkeit überschritten (Pkw und Motorrad)


26 bis 30 km/h
(Innerhalb geschlossener Ortschaft)
180 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot / Fahrverbot*

26 bis 30 km/h (Außerhalb geschlossener Ortschaft)
150 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot / Fahrverbot*      


*
Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. BKatV § 4 (2)

 

   

"Bei Nässe"

Seit der Entscheidung des BGH vom 20.12 1997 ist von "Nässe" im Sinne des Zusatzzeichens (1052-36) auszugehen, wenn die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen ist.

Es reicht nicht aus, wenn die Fahrbahn nur feucht ist oder in den Spurrillen Wasser steht. BGH Az: 4 StR 560/77

 

   

Haifischzähne

Die Markierung (Haifischzähne Zeichen 342) hebt eine Wartepflicht infolge einer bestehenden Rechts-vor-links-Regelung abseits der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie weiterer Hauptverkehrsstraßen und eine durch Zeichen 205 oder 206 angeordnete Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs im Zuge von Kreuzungen oder Einmündungen von Radschnellwegen hervor.

Im Fall dieser Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs sind die Markierungen auf beiden Seiten entlang der Fahrbahnkanten des Radschnellwegs mit den Spitzen in Richtung des wartepflichtigen Verkehrs anzuordnen. StVO (Anlage 3) 23.1  

 

   

Parken ??

Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. StVO § 12 (3)

 

  

Parkschein auch für Motorradfahrer

Wo soll der Motorradfahrer den Parkschein an seinem Motorrad anbringen, ohne das er Verloren geht?Auskunft erteilt der Schilderbeauftragte der Stadt Königswinter. jh

An Parkscheinautomaten darf nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden. StVO § 13 (1)

 

  

Grüner Pfeil in der Ampel (Keine Kreuzung)

Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben. Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann. StVO § 37 (2)

(?)
Im Falle eines Unfalls zwischen einem Linksabbieger und dem Gegenverkehr (der keine rote Ampel hat) wäre die Schuldfrage ein Problem. Die Frage wäre dann auch, wer hat die Ampel aufgestellt und genehmigt? Gesehen in Bonn. jh  

Übrigens, meine e-mail vom 2.2.2024 an die Pressestelle der Stadt Bonn, wurde bis heute auch noch nicht beantwortet. jh

 

   

Die Parkscheibe

Wird die Benutzung einer Parkscheibe (Zeichen 318) vorgeschrieben, ist das Parken nur erlaubt soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. StVO § 13 (2) 11 

Die Parkscheibe ist ein amtliches Verkehrszeichen. StVO (Anlage 3) 11

 

  

Parkscheinautomat (nicht funktionsfähig)

Ist ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden. StVO § 13 (1)

 

  

Parkscheibe während des Einkaufs vergessen und Ticket erhalten

Forderung über eine Vertragsstrafe von der Firma Fair Parken GmbH wegen nicht Auslegen der Parkscheibe erhalten. Die Vertragsstraße hierfür beträgt € 29,90. Sollte das einmal passieren, dann sofort die Quittung fotografieren und an die Firma per E-mail schicken.

(!)
Antwort der Firma Fair Parken. Sehr geehrte Damen und Herren, gerne bestätigen wir Ihnen die einmalige Stornierung der Forderung. Bitte denken Sie daran, die Parkscheibe gut sichtbar auf dem Armaturenbrett Ihres Fahrzeugs zu platzieren, bzw. die Parkdauer zu beachten. MfG

 

   

Grünpfeil-Schild (nur für Radfahrer)

Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Durch das Zeichen 721 wird der Grünpfeil auf den Radverkehr beschränkt. StVO § 37 (2) 

Ergänzend zu Haltgeboten, die durch Lichtzeichen gegeben werden, ordnet die Haltlinie an: Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten. StVO (Anlage 2) 67

 

   

Haltestelle + Bus + Warnblinkanlage = Schrittgeschwindigkeit

An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. StVO § 20 (4)   

(?)
Was bedeuten die beiden roten Linien auf der Fahrbahn. Ich habe noch nie eine Haltestelle mit den Linien gesehen? Wo haben die das fotografiert? 

Die Linien habe ich nur in das Bild eingefügt, um zu verdeutlichen, dass die Schrittgeschwindigkeit auch für den Gegenverkehr gilt. jh

 

  

Einsatzfahrzeug der Bonner Polizei

Was ist das denn für ein DAK-Chopper? Der hat ja nicht einmal ein Blaulicht und ein Kasten Bier paßt auch nicht rein! Unbekannter Rentner und Philosoph mit viel Zeit vor einem Getränke-Markt

(!)
Die Nachfrage bei der Bonner Polizei ergab, das in diesem Fahrzeug tatsächlich Platz für einen "Wasserkasten" ist. Ein Bierkasten wäre vom Format her natürlich auch möglich. jh

 

    

    

Führerscheine die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind

(Geburtsjahr)

Vor 1953  Frist bis zum 19.01.2033

1953 bis 1958  Frist bis zum 19.01.2022
1959 bis 1964  Frist bis zum 19.01.2023
1965 bis 1970  Frist bis zum 19.01.2024

1971 oder später  Frist bis zum 19.01.2025 

    

Führerscheine die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind

(Austellungsjahr)

1999 bis 2001  Frist bis zum 19.01.2026
2002 bis 2004  Frist bis zum 19.01.2027
2005 bis 2007  Frist bis zum 19.01.2028

2008  Frist bis zum 19.01.2029
2009  Frist bis zum 19.01.2030
2010  Frist bis zum 19.01.2031
2011  Frist bis zum 19.01.2032

2012 bis 18.01.2013  Frist bis zum 19.01.2033

FeV (Anlage 8e) zu § 24a (2) 1


Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18.1.2013 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse des alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung bestehen. FeV § 6 (6)

Auf Wunsch des Inhabers der Fahrerlaubnis kann dieser den bisherigen Führerschein behalten. Hierzu ist der Führerschein durch die nach Landesrecht zuständige Behörde sichtbar und dauerhaft zu entwerten. FeV § 25 (5) 

 

  

   

1. Verstoß

Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, so hat die zuständige Behörde seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zusetzen. Das gilt auch, wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis widerrufen worden ist. StVG § 2a (2)

Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet worden ist. StVG § 2a (2a)

Ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis einer vollziehbaren Anordnung der zuständigen Behörde in der festgesetzten Frist nicht nachgekommen, so ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. StVG § 2a (3)

  

2. Verstoß

Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, so hat die Fahrerlaubnisbehörde ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zu legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weiter schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat. StVG § 2a (2)

Die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung ist freiwillig und kann nicht von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden. jh

   

3. Verstoß

Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, so hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach dem zweiten Verstoß innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat. StVG § 2a (2)

Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. StVG § 3 (2) 


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mehr siehe unter Probezeit

 

   


       

Eine praktische Prüfung Klasse B (Teil 2)


Prüfer

Wir wollen hinter dem gelben Pkw rückwärts einparken.

Fahrschülerin
Hinter dem Gelben?

Prüfer
Ja.

1. Versuch nicht geklappt.
2. Versuch nicht geklappt.

Prüfer
Warum hat das nicht geklappt. Ihr hab das doch geübt.

Fahrschülerin
Das ist ein gelbes Auto und das erinnert mich an meinen Ex.

Prüfer
Da vorne steht ein rotes Auto, vielleicht klappt es ja jetzt.

Fahrschülerin
Jetzt ist es kein Problem!

Prüfer
Bestanden. Hätten Sie das mit der Farbe doch gleich gesagt.

Fahrschülerin
Ich hab mich nicht getraut und vielen Dank für Ihr Verständnis.

Prüfer
Achten Sie bei der Wahl des neuen Freundes auf die Fahrzeug Farbe.


Immer wenn wir uns beim TÜV treffen fragt der Prüfer nach meiner Fahrschülerin mit dem gelben Pkw. Ihr neuer Freund hat übrigens einen roten Golf. jh

 

 


      

Gesehen in Troisdorf-Sieglar, Spich, Brühl, Köln und Bonn. jh

 

  

    

Als mich die Radarfalle gesehen hat, war es leider schon zu spät. Aber beim nächsten Mal passiert mir das nicht.

Kursteilnehmer im Aufbauseminar auf die Frage: Warum bin ich hier?

    

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