Herr Henke, muß ich eigentlich jetzt schon den Motor ausschalten oder erst wenn ich das Stauende sehe??

Der Fahrschüler fragt und ich staune und staune ...

  

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Allgemeines

Verkehrsfuchs.de ist ein Projekt von Jost Henke (Fahrlehrer) und er dient nur der allgemeinen Information rund um das Thema Straßenverkehr, Fahrerlaubnis, Führerscheine usw. und nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Angelegenheiten.

In rechtlichen Angelegenheiten wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt und denken Sie an die Fristen, die Sie unbedingt beachten sollten. jh

 


     

Hilfe im Ausland

In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich an das Auswärtige Amt.

Telefon 013018-170

Die Telefonzentrale ist 24 Stunden besetzt. Dort wird man Sie mit dem zuständigen Referat verbinden und Ihnen auch außerhalb der Dienstzeiten weiterhelfen. Auswärtiges Amt (AA)  

 

   

Ladebereich

1. Das Halten und Parken ist nur zum Be- und Entladen von Fahrzeugen zulässig.
2. Das Be- und Entladen muss ohne Verzögerung durchgeführt werden.

Die Länge des Ladebereichs wird durch das am Anfang der Strecke aufgestellte Zeichen mit einem zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil und durch ein am Ende aufgestelltes Zeichen mit einem solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil oder durch Markierung gekennzeichnet. StVO (Anlage 2) 15.1  

 

 

Vorrang des Gegenverkehrs (das Original)

Wer ein Fahrzeug führt, hat dem Gegenverkehr Vorrang zu gewähren (Zeichen 208). StVO (Anlage 2)

Das Zeichen 208 steht vor einer verengten Fahrbahn. Am anderen Ende der Verengung muss das Zeichen 308 angeordnet werden. VwV-StVO 

 

Mit Brille wäre das nicht passiert !

Wer darf eigentlich alles amtliche Verkehrszeichen aufstellen?
Gesehen in Hangelar. jh

 

Meine spontane Umfrage im Parkhaus ergab:

Alle Befragten (es war sogar ein Polizist dabei) sagten sofort, das der
Gegenverkehr warten muß. Das "Verkehrszeichen" ist in der StVO
nicht zu finden, aber alle kannten die Bedeutung von einem Schild das
es nicht gibt!

Ich staune und staune und ... jh

 


     

Anordnung einer Fahrprobe durch die Fahrerlaubnisbehörde

Hiermit wird Ihnen die Beibringung eines Gutachtens von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (Fahrprobe) mit einem Fahrschulfahrzeug zur Beurteilung Ihrer praktischen Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen angeordnet, um die Zweifel an Ihrer Fahrtauglichkeit auszuräumen.

Für den Fall, dass Sie die Fahrprobe nicht oder nicht innerhalb der Frist durchführen, ist die Fahrerlaubnisbehörde berechtigt, auf Ihre Nichteignung zu schließen und Ihnen die Fahrerlaubnis unter Anordnung der sofortigen Vollziehung zu entziehen.

(!)
Sie sollten sich umgehend mit einer Fahrschule in Verbindung setzen und die Einzelheiten mit dem zuständigen Fahrlehrer besprechen, der sich dann um alles weitere kümmert. jh

 


    

Fahreignungsseminar für Kraftfahrer mit Punkten in Flensburg

Nehmen Inhaber einer Fahrerlaubnis freiwillig an einem Fahreignungsseminar teil und legen sie hierüber der nach Landesrecht zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars eine Teilnahmebescheinigung vor, wird ihnen bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten ein Punkt abgezogen.

Maßgeblich ist der Punktestand zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung. StVG § 4 (7)   

Mehr siehe unter Fahreignungsseminar

 


      

Fahrzeug und Ladung

Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,60 m sein. StVO § 22 (2)

Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen. StVO § 22 (3)

 


      

Haltestelle + Bus + Warnblinkanlage = Schrittgeschwindigkeit

An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. StVO § 20 (4) 

(!)
Der Begriff "Schrittgeschwindigkeit" taucht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht auf. In der Fahrlehrerausbildung wird immer von 4-7 km/h ausgegangen. Manche Gerichte sprechen sogar noch bis zu 20 km/h von "Schrittgeschwindigkeit". jh

 


      

Fahrstreifenbegrenzung

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen außerhalb geschlossener Ortschaften für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t 100 km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben. StVO § 3 (3)

    

Einseitige Fahrstreifenbegrenzung

Wer ein Fahrzeug führt, darf die durchgehende Linie (Zeichen 296) nicht überfahren oder auf ihr fahren. Für Fahrzeuge auf dem Fahrstreifen B ordnet die Markierung an: Fahrzeuge auf dem Fahrstreifen B dürfen die Markierung überfahren, wenn der Verkehr dadurch nicht gefährdet wird. StVO (Anlage 2) 69

Guten Morgen Herr Henke,
ich hab auch mal eine kurze Frage.
Habe ich das richtig verstanden das Fahrzeug B nach links rüber fahren darf aber Fahrzeug A darf nicht nach rechts rüber fahren.

Kurze Antwort: ja   

 


     

Leitlinien

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen außerhalb geschlossener Ortschaften für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t 100 km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben. StVO § 3 (3) 

 


     

Gelbe Markierungen auf der Fahrbahn

Auch Markierungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf.

Gelbe Markierungen können auch in Form von Markierungsknopfreihen, Markierungsleuchtknopfreihen oder als Leitschwellen oder Leitborde ausgeführt sein. StVO § 39 (5)  

mehr siehe unter Markierungen

 


     

Die Parkscheibe

Wird die Benutzung einer Parkscheibe (Zeichen 318) vorgeschrieben, ist das Parken nur erlaubt soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. StVO § 13 (2) 11  

Ja! Die Parkscheibe ist wirklich ein amtliches Verkehrszeichen. StVO (Anlage 3) 11

mehr siehe unter Halten und Parken

 


    

Autobahn-Richtgeschwindigkeit (130 km/h)

Den Führern von Personenkraftwagen sowie anderen Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t wird empfohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen auf Autobahnen (Zeichen 330) nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit).

Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) bestehen. Autobahn-Richtgeschwindigkeit-V

mehr siehe unter Autobahn

 

 
  

A-Schild

Sammler und Beförderer haben Fahrzeuge, mit denen sie Abfälle in Ausübung ihrer Tätigkeit auf öffentlichen Straßen befördern, vor Antritt der Fahrt mit zwei rückstrahlenden weißen Warntafeln gemäß Satz 3 zu versehen (A-Schilder). Satz 1 gilt nicht für Sammler und Beförderer, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.

Hinsichtlich der Anforderungen an die Kennzeichnung der Fahrzeuge gilt § 10 des Abfallverbringungsgesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend. KrWG § 55

 

 
  

Grüner Pfeil in der Ampel nach links

Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann. StVO § 37 (2) 

(!) Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung eines Fußgängerüberwegs Vorrang gegeben werden. Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet werden. VwV StVO zu § 37 (18)

 

Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet werden.
VwV StVO zu § 37 (18)

Meine Anfrage bei der Stadt Köln (Pressestelle) vom 26.2.2024 wieso,
weshalb und warum ein schwarzer Pfeil in der Ampel ist, wurde bis
heute noch nicht beantwortet. jh

 

 
       

Gemeinsamer Geh- und Radweg auch für Motorräder

Das Zusatzzeichen 1022-12 erlaubt das Befahren mit Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas nur zur Brückenüberquerung. Zum Glück wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf nur 20 km/h begrenzt.
Gesehen in Bonn (Südbrücke). Was sagt eigentlich der ADFC dazu. jh


Guten Tag Herr Henke,
Ihnen ist leider ein Fehler unterlaufen. Es heißt nämlich nicht ADFC sondern ADAC.
Ein aufmerksamer Rentner

An den aufmerksamen Rentner,
leider muß ich Ihnen mitteilen, das mir kein Fehler unterlaufen ist. ADFC bedeutet nämlich (Allgemeiner-Deutscher-Fahrrad-Club).
Viele Grüße aus Bonn und bleiben Sie weiter aufmerksam. jh

 

 
  

Absolutes Haltverbot

Das Halten (Zeichen 283) auf der Fahrbahn ist verboten. StVO (Anlage 2) 62 

Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite Pfeilspitze von ihr weg. StVO (Anlage 2) 61, 62

Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch eine Verkehrslage oder eine Anordnung veranlaßt ist. StVO § 12 (VwV) 1 

mehr siehe unter Halten und Parken

 

   
        

Das da ?

Sie sind doch Fahrlehrer! Ich hab da mal ne Frage?
Ist das Rote da wirklich ein Verkehrszeichen und was soll das da eigentlich bedeuten?? Meine Frau hat das da auch noch nicht gesehen und da habe ich mir gedacht, ich könnte Sie ja mal fragen. Unbekannter Rentner

Das da ist das Zeichen 394 und es kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Laternen, die nicht die ganze Nacht leuchten. In dem roten Feld kann in weißer Schrift angegeben sein, wann die Laterne erlischt. StVO (Anlage 3) 38 

 


      

Höchstgeschwindigkeit überschritten mit Pkw und Motorrad

(Innerhalb der Ortschaft)

26 - 30 km/h
180 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot ***


(Außerhalb der Ortschaft)

26 - 30 km/h
150 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot ***

31 - 40 km/h
200 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot ***


***
Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. BKatV § 4 (2)

 


     

Ampelanlage ausgefallen

Ist die Ampelanlage ausgefallen, wird die Vorfahrt durch die Verkehrszeichen Vorfahrt gewähren (Zeichen 205), Halt. Vorfahrt gewähren (Zeichen 206), Vorfahrt (Zeichen 301) und Vorfahrtstraße (Zeichen 306) geregelt. StVO § 8 (1) 

 

   

FAQ - Fragen und Antworten

 
      

Was ist das für ein Auto??

Das ist ein Amphicar 770. Baujahr: 1961 bis 1968. Leistung: 38 PS.
Hubraum: 1147 ccm. Das  Fahrzeug ist ein schwimmfähiger Pkw.
Hersteller ist die Firma Amphicar. jh


     

Nebelscheinwerfer auch für Motorräder ?

Mehrspurige Kraftfahrzeuge dürfen mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes
oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit
nur einem Nebelscheinwerfer. StVZO § 52 (1) 


           

Eine praktische Prüfung Klasse B

    

Prüfer:
Halten Sie mal neben dem schwarzen Wagen an und parken Sie dann rückwärts ein.

Fahrschülerin startet den ersten Versuch.

Prüfer:
Na ja, das geht ja so eben.

Fahrschülerin:
Nein, das kann ich besser und startet den 2. Versuch.

Prüfer:
Ist ok.

Fahrschülerin:
Nein, das ist nicht ok.

Prüfer:
Wann ist es denn für Sie ok.

Fahrschülerin:
Das werde ich Ihnen schon sagen und außerdem (jetzt nimmt sie Ihren rechten Ellenbogen und stößt ihn mir in die Seite) mein Fahrlehrer weiß, das ich das besser kann und startet den 3. Versuch.

Prüfer:
Wissen Sie was, Sie sagen einfach Bescheid, wenn es für Sie ok. ist.

Beide Schweigen.

Fahrschülerin:
So, jetzt bin ich zufrieden und was sagen Sie jetzt?

Prüfer:
Das war für mich schon lange ok.


Prüfer und Fahrlehrer sehen sich an und lachen. Fahrschülerin lacht mit. jh


     

Bilder des Jahres 2026

 
    

Platz 1

Was passiert nach 20.00 Uhr auf der Grünfläche und sind die Anwohner in ihren Häusern wirklich noch sicher? Gesehen in Troisdorf

     

Platz 2

Die "geschlossene Ortschaft".

   

Platz 3

Gesehen in der Motorworld in Köln


    

Sprüche

    

Wenn ich die Radarfalle gesehen hätte, hätte ich natürlich gebremst. Aber die Radarfalle hat mich zuerst gesehen.

Kursteilnehmer im Aufbauseminar für Fahranfänger auf die Frage: Warum bin ich hier?

   

Verkehrsfuchs.de 2026