Herr Henke, warum haben Sie gebremst? (Weil die Ampel "ROT" war) Ach so. Aber war die Ampel denn wirklich so ROT?

Fahrschülerin nach der nicht bestandenen praktischen Prüfung.

   

Vorfahrt

   

Allgemeines

An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist

(Zeichen 205, 206, 301, 306)
oder für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen. StVO § 8 (1)

 

   

Abgesenkter Bordstein

Wer über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. StVO § 10    

 

     

Abknickende Vorfahrtstraße

Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße (Zeichen 306) folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden. StVO (Anlage 3)   

Ein Zusatzzeichen zum Zeichen 306 zeigt den Verlauf der Vorfahrtstraße an. StVO (Anlage 3)  

 

     

Ampelanlage (Ausgefallen)

Ist die Ampelanlage ausgefallen, wird die Vorfahrt durch die Verkehrszeichen

205, 206, 301, 306 geregelt. StVO § 8 (1) 

 

     

Autobahn

Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn (Zeichen 330.1) hat die Vorfahrt. StVO § 18 (3)  

 

   

Bahnübergang

Schienenfahrzeuge haben Vorrang auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen 201), auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege und in Hafen- und Industriegebieten, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit dem Zusatzzeichen "Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" oder "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" steht. StVO § 19 (1)

Ein Blitzpfeil in der Mitte des Andreaskreuzes zeigt an, dass die Bahnstrecke eine Spannung führende Fahrleitung hat. StVO (Anlage 2) 

 


      

Feldweg

An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht für Fahrzeuge, die aus einem Feldweg auf eine andere Straße kommen. StVO § 8 (1)

Ein Feldweg ist ein Feldweg wenn keine Bäume da sind.
Fahrschüler im Theorie Unterricht

 


      

Fußgängerüberweg

An Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.

Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten. StVO § 26 (1)

 


      

Grundstücksausfahrt

Wer aus einem Grundstück auf die Straße einfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. StVO § 10  

 


     

Grüner Pfeil in der Ampel nach rechts

Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben. Ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an, dass bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf. Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht. StVO § 37 (2)  

Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung eines Fußgängerüberwegs Vorrang gegeben werden. Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet werden. VwV StVO zu § 37 (Pfeile in Lichtzeichen 18)

 


      

Grüner Pfeil in der Ampel nach links

Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann. StVO § 37 (2) 

Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung eines Fußgängerüberwegs Vorrang gegeben werden. Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet werden. VwV StVO zu § 37 (Pfeile in Lichtzeichen 18)

 


      

Grüner Pfeil in der Ampel (Keine Kreuzung)

Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben. Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann. StVO § 37 (2)

Im Falle eines Unfalls zwischen einem Linksabbieger und dem Gegenverkehr (der keine rote Ampel hat) wäre die Schuldfrage ein Problem. Die Frage wäre dann auch, wer hat die Ampel aufgestellt und genehmigt? Gesehen in Bonn

Am 20.2.2024 an die Pressestelle der Stadt Bonn geschickt. Bis heute keine Antwort erhalten. jh

 


      

Schwarzer Pfeil in der Ampel

Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet werden. VwV StVO zu § 37 (Pfeile in Lichtzeichen 18)

 


     

Grünpfeil-Schild

Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Zeichen 720) angebracht ist. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. StVO § 37 (2)

Ergänzend zu Haltgeboten, die durch Lichtzeichen gegeben werden, ordnet die Haltlinie an: Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten. StVO (Anlage 2) 67  

 


       

Grünpfeil-Schild nur für Radfahrer

Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Durch das Zeichen 721 wird der Grünpfeil auf den Radverkehr beschränkt. StVO § 37 (2) 

Ergänzend zu Haltgeboten, die durch Lichtzeichen gegeben werden, ordnet die Haltlinie an: Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten. StVO (Anlage 2) 67 

 


     

Haltestelle

Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen (Zeichen 224) zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten. StVO § 20 (5) 

 


     

Haltlinie

Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet die Haltlinie (Zeichen 294) an: Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten.

Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten. StVO (Anlage 2) 67  

 


       

Halt. Vorfahrt gewähren

Wer ein Fahrzeug führt, muss anhalten und Vorfahrt gewähren (Zeichen 206). Ist keine Haltlinie vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist. StVO (Anlage 2) 3  

Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch Zeichen 206 gegeben werden, ordnet die Haltlinie (Zeichen 294) an: Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten. StVO (Anlage 2) 67

 


      

Haifischzähne

Die Markierung (Zeichen 342) hebt eine Wartepflicht infolge einer bestehenden Rechts-vor-links-Regelung abseits der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie weiterer Hauptverkehrsstraßen und eine durch Zeichen 205 oder 206 angeordnete Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs im Zuge von Kreuzungen oder Einmündungen von Radschnellwegen hervor.

Im Fall dieser Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs sind die Markierungen auf beiden Seiten entlang der Fahrbahnkanten des Radschnellwegs mit den Spitzen in Richtung des wartepflichtigen Verkehrs anzuordnen. StVO (Anlage 3) 23.1  

 


      

Keine Haifischzähne (Fälschung)

Im Fall einer Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs sind die Markierungen auf beiden Seiten entlang der Fahrbahnkanten des Radschnellwegs mit den Spitzen in Richtung des wartepflichtigen Verkehrs anzuordnen. StVO (Anlage 3) 23.1

Kunstwerk oder doch nur Alkohlol am Farbeimer. Das Werk kann täglich in Alfter-Oedekoven kostenlos besichtigt werden. Künstler leider unbekannt. jh

 


        

Kreisverkehr

Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr (Zeichen 215) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. StVO § 8 (1a) 

 


       

Kein Kreisverkehr

An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. StVO § 8 (1) 

Ein Kreisverkehr (Zeichen 215) wird zum Kreisverkehr, wenn ein Schild da steht. Kein Schild, kein Kreisverkehr, keine Probleme. Fahrschüler erklärt im Theorieunterricht den Kreisverkehr

 


         

Kreuzung oder Einmündung

Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts. StVO (Anlage 1) 2

Das Zeichen 102 darf nur angeordnet werden vor schwer erkennbaren Kreuzungen und Einmündungen von rechts, an denen die Vorfahrt nicht durch Vorfahrtzeichen geregelt ist. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Zeichen im allgemeinen entbehrlich. StVO (VwV)

 


     

Polizist auf der Kreuzung

Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht. StVO § 36 (1)

 


    

Verkehrsberuhigter Bereich

Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) auf die Fahrbahn einfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. StVO § 10  

Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs (Zeichen 325.2)

 


     

Vorfahrt

Das Zeichen 301 zeigt an, dass an der nächsten Kreuzung oder Einmündung Vorfahrt besteht. StVO (Anlage 3) 1

 


      

Vorfahrt gewähren

Wer ein Fahrzeug führt, muss Vorfahrt gewähren. StVO (Anlage 2) 3 

Das Zeichen 205 steht unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung. Es kann durch dasselbe Zeichen mit Zusatzzeichen, das die Entfernung angibt, angekündigt sein. StVO (Anlage 2) 2   

 


      

Vorfahrtstraße

Das Zeichen 306 zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren.", Zeichen 206 "Halt. Vorfahrt gewähren." oder Zeichen 307 "Ende der Vorfahrtstraße". StVO (Anlage 3) 2

Zeichen 205, 206, 307  

 


        

Vorrang des Gegenverkehrs

Wer ein Fahrzeug führt, hat dem Gegenverkehr Vorrang zu gewähren. StVO (Anlage 2)

Das Zeichen 208 steht vor einer verengten Fahrbahn. Am anderen Ende der Verengung muss das Zeichen 308 angeordnet werden. VwV-StVO

 


     

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Wer ein Fahrzeug führt, hat Vorrang vor dem Gegenverkehr. StVO (Anlage 3) 4

Das Zeichen 308 steht vor einer verengten Fahrbahn. Am anderen Ende der Verengung muss das Zeichen 208 angeordnet werden. VwV-StVO

 


     

Waldweg

An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, für Fahrzeuge, die aus einem Waldweg auf eine andere Straße kommen. StVO § 8 (1)

Ein Waldweg ist ein Waldweg, wenn Bäume da sind. Keine Bäume, kein Waldweg.
Fahrschüler im Theorie Unterricht

 


     

Wartelinie

Die Wartelinie (Zeichen 341) empfiehlt dem Wartepflichtigen, an dieser Stelle zu warten. StVO (Anlage 3) 23

Die Wartelinie darf nur dort angeordnet werden, wo das Zeichen 205 anordnet: „Vorfahrt gewähren.", wo Linksabbieger den Gegenverkehr durchfahren lassen müssen, wo vor einer Lichtzeichenanlage, vor dem Zeichen 294 oder vor einem Bahnübergang eine Straße oder Zufahrt einmündet; in diesen Fällen ist die Anordnung des Zusatzzeichens „bei Rot hier halten" im Regelfall entbehrlich. VwV-StVO

 

    

Begriffe

  

Rechts vor Links
An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen. StVO § 8 (1)

 
      

Bußgeldkatalog (BKatV)

    

34
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch eine vorfahrtberechtigte Person
gefährdet
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


133.1
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten

70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


150
Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) nicht befolgt und dadurch einen Anderen gefährdet
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


150
Trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) gehalten und dadurch einen Anderen gefährdet
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

 
     

Bilder


     

Gesehen in Troisdorf

 
          

Sprüche

  

Es ist nicht ihre Aufgabe bei Rot zu bremsen.

Fahrschülerin nach der nicht bestandenen praktischen Prüfung wegen der roten Ampel

   

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