An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.

Das gilt nicht,
wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen. StVO § 8 (1)           

Zeichen 205, 206, 301, 306    


       

Abgesenkter Bordstein

Wer über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. StVO § 10 

 

   

Abknickende Vorfahrtstraße (Zeichen 306)

Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden. StVO (Anlage 3)   

Ein Zusatzzeichen zum Zeichen 306 zeigt den Verlauf der Vorfahrtstraße an. StVO (Anlage 3)  

 

      

Ampelanlage (Ausgefallen)

Ist die Ampelanlage ausgefallen, wird die Vorfahrt durch die Verkehrszeichen

205, 206, 301, 306 geregelt. StVO § 8 (1) 

 

     

Autobahn (Zeichen 330.1)

Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn hat die Vorfahrt. StVO § 18 (3)  

Ab diesem Zeichen gelten die Regeln für den Verkehr auf Autobahnen. StVO (Anlage 3) 16

 

   

Bahnübergang (Zeichen 201)

Schienenfahrzeuge haben Vorrang auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen 201), auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege und in Hafen- und Industriegebieten, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit dem Zusatzzeichen "Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" oder "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" steht. StVO § 19 (1)

Ein Blitzpfeil in der Mitte des Andreaskreuzes zeigt an, dass die Bahnstrecke eine Spannung führende Fahrleitung hat. StVO (Anlage 2) 

 

   

Feldweg

An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht für Fahrzeuge, die aus einem Feldweg auf eine andere Straße kommen. StVO § 8 (1)

Ein Feldweg ist ein Feldweg wenn keine Bäume da sind. Fahrschüler im Theorie Unterricht

 

   

Fußgängerüberweg (Zeichen 293)

An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten. StVO § 26 (1)

 

  

Grundstücksausfahrt

Wer aus einem Grundstück auf die Straße einfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. StVO § 10  

 

     

Grüner Pfeil in der Ampel nach rechts

Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben. Ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an, dass bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf. Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht. StVO § 37 (2)  

Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung eines Fußgängerüberwegs Vorrang gegeben werden. Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet werden. VwV StVO zu § 37 (Pfeile in Lichtzeichen 18)

 

     

Grüner Pfeil in der Ampel nach links

Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann. StVO § 37 (2) 

Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung eines Fußgängerüberwegs Vorrang gegeben werden. Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet werden. VwV StVO zu § 37 (Pfeile in Lichtzeichen 18)

 

    

Schwarzer Pfeil in der Ampel

Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet werden. VwV StVO zu § 37 (Pfeile in Lichtzeichen 18)

 

   

Grünpfeil-Schild (Zeichen 720)

Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Zeichen 720) angebracht ist. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. StVO § 37 (2)

Ergänzend zu Haltgeboten, die durch Lichtzeichen gegeben werden, ordnet die Haltlinie an: Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten. StVO (Anlage 2) 67  

 

    

Grünpfeil-Schild nur für Radfahrer (Zeichen 721)

Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Durch das Zeichen 721 wird der Grünpfeil auf den Radverkehr beschränkt. StVO § 37 (2) 

Ergänzend zu Haltgeboten, die durch Lichtzeichen gegeben werden, ordnet die Haltlinie an: Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten. StVO (Anlage 2) 67 

 

    

Haltestelle (Zeichen 224)

Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen (Zeichen 224) zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten. StVO § 20 (5) 

Das Zeichen mit dem Zusatzzeichen "Schulbus" (Angabe der tageszeitlichen Benutzung) auf einer gemeinsamen weißen Trägerfläche kennzeichnet eine Haltestelle nur für Schulbusse. StVO (Anlage 2) 14

 

    

Haltlinie (Zeichen 294)

Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet die Haltlinie (Zeichen 294) an: Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten.

Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten. StVO (Anlage 2) 67  

 

   

Halt. Vorfahrt gewähren (Zeichen 206)

Wer ein Fahrzeug führt, muss anhalten und Vorfahrt gewähren (Zeichen 206). Ist keine Haltlinie vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist. StVO (Anlage 2) 3  

Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch Zeichen 206 gegeben werden, ordnet die Haltlinie (Zeichen 294) an: Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten. StVO (Anlage 2) 67

 

   

Haifischzähne (Zeichen 342)

Die Markierung 342 hebt eine Wartepflicht infolge einer bestehenden Rechts-vor-links-Regelung abseits der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie weiterer Hauptverkehrsstraßen und eine durch Zeichen 205 oder 206 angeordnete Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs im Zuge von Kreuzungen oder Einmündungen von Radschnellwegen hervor.

Im Fall dieser Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs sind die Markierungen auf beiden Seiten entlang der Fahrbahnkanten des Radschnellwegs mit den Spitzen in Richtung des wartepflichtigen Verkehrs anzuordnen. StVO (Anlage 3) 23.1  

 

      

Haifischzähne ??

Im Fall einer Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs sind die Markierungen auf beiden Seiten entlang der Fahrbahnkanten des Radschnellwegs mit den Spitzen in Richtung des wartepflichtigen Verkehrs anzuordnen. StVO (Anlage 3) 23.1

 

    

Kreisverkehr (Zeichen 215)

Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr (Zeichen 215) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. StVO § 8 (1a) 

 

   

Kein Kreisverkehr

An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. StVO § 8 (1) 

Ein Kreisverkehr (Zeichen 215) wird zum Kreisverkehr, wenn ein Schild da steht. Kein Schild, kein Kreisverkehr, keine Probleme. Fahrschüler erklärt im Theorieunterricht den Kreisverkehr

 

    

Kreuzung oder Einmündung (Zeichen 102)

Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts. StVO (Anlage 1) 2

Das Zeichen 102 darf nur angeordnet werden vor schwer erkennbaren Kreuzungen und Einmündungen von rechts, an denen die Vorfahrt nicht durch Vorfahrtzeichen geregelt ist. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Zeichen im allgemeinen entbehrlich. StVO (VwV)

 

  

Polizist auf der Kreuzung

Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht. StVO § 36 (1)

 

    

Rechts vor Links

An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306). StVO § 8 (1)

Zeichen 205, 206, 301, 306  

 

   

Verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1)

Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) auf die Fahrbahn einfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. StVO § 10  

Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs (Zeichen 325.2)

 

       

Vorfahrt (Zeichen 301)

Das Zeichen 301 zeigt an, dass an der nächsten Kreuzung oder Einmündung Vorfahrt besteht. StVO (Anlage 3) 1

 

   

Vorfahrt gewähren (Zeichen 205)

Wer ein Fahrzeug führt, muss Vorfahrt gewähren. StVO (Anlage 2) 3 

Das Zeichen steht unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung. Es kann durch dasselbe Zeichen mit Zusatzzeichen, das die Entfernung angibt, angekündigt sein. StVO (Anlage 2) 2   

 

     

Vorfahrtstraße (Zeichen 306)

Das Zeichen 306 zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren.", Zeichen 206 "Halt. Vorfahrt gewähren." oder Zeichen 307 "Ende der Vorfahrtstraße". StVO (Anlage 3) 2

Zeichen 205, 206, 307  

 

      

Vorrang des Gegenverkehrs (Zeichen 208)

Wer ein Fahrzeug führt, hat dem Gegenverkehr (Zeichen 208) Vorrang zu gewähren. StVO (Anlage 2)

Das Zeichen 208 steht vor einer verengten Fahrbahn. Am anderen Ende der Verengung muss das Zeichen 308 angeordnet werden. VwV-StVO

 


     

Vorrang vor dem Gegenverkehr (Zeichen 308)

Wer ein Fahrzeug führt, hat Vorrang vor dem Gegenverkehr. StVO (Anlage 3) 4

Das Zeichen 308 steht vor einer verengten Fahrbahn. Am anderen Ende der Verengung muss das Zeichen 208 angeordnet werden. VwV-StVO

 

   

Waldweg

An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, für Fahrzeuge, die aus einem Waldweg auf eine andere Straße kommen. StVO § 8 (1)

Ein Waldweg ist ein Waldweg, wenn Bäume da sind.
Fahrschüler im Theorie Unterricht

 

   

Wartelinie (Zeichen 341)

Die Wartelinie empfiehlt dem Wartepflichtigen, an dieser Stelle zu warten. StVO (Anlage 3) 23

Die Wartelinie darf nur dort angeordnet werden, wo das Zeichen 205 anordnet: „Vorfahrt gewähren.", wo Linksabbieger den Gegenverkehr durchfahren lassen müssen, wo vor einer Lichtzeichenanlage, vor dem Zeichen 294 oder vor einem Bahnübergang eine Straße oder Zufahrt einmündet; in diesen Fällen ist die Anordnung des Zusatzzeichens „bei Rot hier halten" im Regelfall entbehrlich. VwV-StVO

 

    

  

Rechts vor Links
An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen. StVO § 8 (1)

 

  

   

34
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch eine vorfahrtberechtigte Person gefährdet
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


133.1
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


150

Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) nicht befolgt und dadurch einen Anderen gefährdet
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


150

Trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294 gehalten und dadurch einen Anderen gefährdet
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

  


     

Gesehen in Troisdorf

 

   

   

Es ist nicht ihre Aufgabe bei Rot zu bremsen.

Fahrschülerin nach der nicht bestandenen praktischen Prüfung wegen der roten Ampel

   

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