Fahrverbot
Allgemeines
Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam. Wird gegen die betroffene Person wegen einer Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihr die Behörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. StVG § 25 (1)
Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten (Pkw und Motorräder)
11.3
Innerhalb geschlossener Ortschaft
31 bis 40 km/h
260 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
41 bis 50 km/h
400 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
51 bis 60 km/h
560 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 2 Monate Fahrverbot
61 bis 70 km/h
700 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h
800 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 3 Monate Fahrverbot
Außerhalb geschlossener Ortschaft
41 bis 50 km/h
320 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
51 bis 60 km/h
560 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
61 bis 70 km/h
600 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h
700 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 3 Monate Fahrverbot
Das sollte man wissen
Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. BKatV § 4 (2)
Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug
12.5
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h
weniger als 3/10 des halben Tachowertes
160 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
weniger als 2/10 des halben Tachowertes
240 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 2 Monate Fahrverbot
weniger als 1/10 des halben Tachowertes
320 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 3 Monate Fahrverbot
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
weniger als 3/10 des halben Tachowertes
240 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
weniger als 2/10 des halben Tachowertes
320 € Bußged 2 Punkte A-Verstoß 2 Monate Fahrverbot
weniger als 1/10 des halben Tachowertes
400 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 3 Monate Fahrverbot
Überholen
19
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage und dabei ein Überholverbot (§ 19 Absatz 1 Satz 3 StVO, Zeichen 276, 277, 277.1) nicht beachtet oder eine Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt
19.1.1
... mit Gefährdung
250 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
19.1.2
... mit Sachbeschädigung
300 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
21
Mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug
21.1
... mit Gefährdung
200 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
21.2
... mit Sachbeschädigung
240 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren
39.1
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen
140 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
41
Beim Abbiegen auf zu Fuß Gehende keine besondere Rücksicht genommen und diese dadurch gefährdet
140 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
Besondere Verkehrslagen
50
Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet
200 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
50.1
... mit Behinderung
240 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
50.2
... mit Gefährdung
280 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
50.3
... mit Sachbeschädigung
320 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
50a
Unberechtigt mit einem Fahrzeug auf einer Autobahn oder Außerortsstraße eine freie Gasse für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen benutzt
240 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
50a.1
... mit Behinderung
280 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
50a.2
... mit Gefährdung
300 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
50a.3
... mit Sachbeschädigung
320 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
Autobahnen und Kraftfahrstraßen
83.3
Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren auf der durchgehenden Fahrbahn
200 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
Bahnübergänge
89b.2
Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht in den Fällen des § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 5 StVO (außer bei geschlossener Schranke) nach § 19 Absatz 2 StVO überquert
240 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
132.1
Als Kfz-Führer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt mit Gefährdung
200 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
132.2
... mit Sachbeschädigung
240 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
132.3
bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens
200 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
132.3.1
... mit Gefährdung
320 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
132.3.2
... mit Sachbeschädigung
360 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
Blaues und gelbes Blinklicht
135
Einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet hatte, nicht sofort freie Bahn geschaffen
240 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
135.1
... mit Gefährdung
280 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
135.2
... mit Sachbeschädigung
320 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
Vorschriftzeichen
152.1
Eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern (Zeichen 261) oder für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung (Zeichen 269) gesperrte Straße befahren bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen Verstoßes gegen Zeichen 261 oder 269 im Fahreignungsregister
250 € Bußgeld 1 Punkt B-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
0,5 Promille-Grenze
241
Kraftfahrzeug geführt mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr oder mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr oder mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt
500 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
241.1
... bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister
1000 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 3 Monate Fahrverbot
241.2
... bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister
1500 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 3 Monate Fahrverbot
Berauschende Mittel
242
Kraftfahrzeug unter Wirkung eines in der Anlage zu § 24a Absatz 2 StVG genannten berauschenden Mittels geführt
500 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
242.1
... bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister
1000 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 3 Monate Fahrverbot
242.2
... bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister
1500 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 3 Monate Fahrverbot
Bahnübergänge
244
Beim Führen eines Kraftfahrzeugs Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert
700 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 3 Monate Fahrverbot
Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
246.2
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt beim Führen eines Fahrzeugs mit Gefährdung
150 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
246.3
... mit Sachbeschädigung
200 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
Verkehrseinrichtungen zum Schutz der Infrastruktur
250a
Vorschriftswidrig ein Verbot für Kraftwagen mit einem die Gesamtmasse beschränkenden Zusatzzeichen (Zeichen 251 mit Zusatzzeichen 1053-33) oder eine tatsächliche Höhenbeschränkung (Zeichen 265) nicht beachtet, wobei die Straßenfläche zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen (Anlage 4 lfd. Nr. 1 bis 4 zu § 43 Absatz 3) gekennzeichnet ist.
500 € Bußgeld 2 Monate Fahrverbot
Verkehrsfuchs.de / 2024