In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich an das Auswärtige Amt. (Telefon 03018-170) Die Telefonzentrale ist 24 Stunden besetzt.

Dort wird man Sie mit dem zuständigen Referat verbinden und Ihnen auch außerhalb der Dienstzeiten weiterhelfen können.

Die Promillegrenze beträgt 0,5 Promille.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend. Quelle Auswärtiges Amt


      


  

Ortseingangsschild
Ortsausgangsschild

    


    

Kraftfahrstraße
Ende der Kraftfahrstraße

          


    

Autobahn
Ende der Autobahn

   


    

Halt! Vorfahrt gewähren

  


    

Vorfahrt gewähren
Fahrräder dürfen trotz Gelb- oder Rotlicht rechts abbiegen
Fahrräder dürfen trotz Gelb- oder Rotlicht geradeaus weiterfahren

           


    

Zulässige Höchstgeschwindigkeit
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 

       


    

Beginn einer Tempo-30-Zone
Ende einer Tempo-30-Zone

        


    

Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art

           


    

Überholverbot für Lastkraftwagen
Ende des Überholverbots für Lastkraftwagen

     


    

Ende sämtlicher Streckenverbote

    


    

Tempopilot-Verbot
Ende des Tempopilot-Verbots

 


    

Verbot für Fahrzeuge deren Gewicht die Angabe überschreitet

   


   

Verbot für nicht kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

   


    

Absolutes Haltverbot

     


     

Eingeschränktes Haltverbot
Haltverbot vom 1. bis zum 15. des jeweiligen Monats
Haltverbot vom 16. bis zum jeweiligen Monatsende   

  


    

Halbmonatliches Haltverbot (in der gesamten Ortschaft Haltverbot auf der Straßenseite mit geraden Hausnummern in der ersten Monatshälfte und auf der anderen Seite in der zweiten Monatshälfte)

   


    

Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

          


    

Einbahnstraße

      


     

Nummernschild für Nationalstraßen
Nummernschild für Autobahnen
Nummernschild für Europastraßen
Nummernschild für Ringstraßen

  

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