In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich an das Auswärtige Amt. (Telefon 03018-170) Die Telefonzentrale ist 24 Stunden besetzt.
Dort wird man Sie mit dem zuständigen Referat verbinden und Ihnen auch außerhalb der Dienstzeiten weiterhelfen können.
Die Promillegrenze beträgt 0,5 Promille.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend. Quelle Auswärtiges Amt
Ortseingangsschild
Ortsausgangsschild
Kraftfahrstraße
Ende der Kraftfahrstraße
Autobahn
Ende der Autobahn
Halt! Vorfahrt gewähren
Vorfahrt gewähren
Fahrräder dürfen trotz Gelb- oder Rotlicht rechts abbiegen
Fahrräder dürfen trotz Gelb- oder Rotlicht geradeaus weiterfahren
Zulässige Höchstgeschwindigkeit
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Beginn einer Tempo-30-Zone
Ende einer Tempo-30-Zone
Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art
Überholverbot für Lastkraftwagen
Ende des Überholverbots für Lastkraftwagen
Ende sämtlicher Streckenverbote
Tempopilot-Verbot
Ende des Tempopilot-Verbots
Verbot für Fahrzeuge deren Gewicht die Angabe überschreitet
Verbot für nicht kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Absolutes Haltverbot
Eingeschränktes Haltverbot
Haltverbot vom 1. bis zum 15. des jeweiligen Monats
Haltverbot vom 16. bis zum jeweiligen Monatsende
Halbmonatliches Haltverbot (in der gesamten Ortschaft Haltverbot auf der Straßenseite mit geraden Hausnummern in der ersten Monatshälfte und auf der anderen Seite in der zweiten Monatshälfte)
Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
Einbahnstraße
Nummernschild für Nationalstraßen
Nummernschild für Autobahnen
Nummernschild für Europastraßen
Nummernschild für Ringstraßen
Verkehrsfuchs.de / 2024