Herr Henke, können wir die Klimaanlage einschalten? Warum?? Dann kann ich besser einparken.

Fahrschüler, nennen wir ihn mal Miguel, während der praktischen Ausbildung

 

    

Allgemeines

Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder einer Anordnung veranlaßt ist. VWV zu § 12 StVO  

Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält der parkt. StVO § 12 (2)

 

   

Absolutes Haltverbot

Das Halten auf der Fahrbahn ist verboten. StVO (Anlage 2) 62 

Die durch Zeichen 283 angeordneten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird. Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben. StVO (Anlage 2) 61   

Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite Pfeilspitze von ihr weg. StVO (Anlage 2) 61 

 


           

Autobahn

Das Halten auf der Autobahn (Zeichen 330.1), auch auf Seitenstreifen, ist verboten. StVO § 18 (8)  

 


      

Bahnübergang

Das Halten ist unzulässig auf Bahnübergängen. StVO § 12 (1) 

Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor dem Andreaskreuz (Zeichen 201) nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird. Das Zeichen (auch liegend) befindet sich vor dem Bahnübergang, in der Regel unmittelbar davor. Ein Blitzpfeil in der Mitte des Andreaskreuzes zeigt an, dass die Bahnstrecke eine Spannung führende Fahrleitung hat. StVO (Anlage 2) 

 


       

Beginn eines Eingeschränkten Haltverbots für eine Zone

Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der gekennzeichneten Zone (Zeichen 290.1) nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind. StVO (Anlage 2) 64

Durch Zusatzzeichen kann das Parken für Bewohner mit Parkausweis oder mit Parkschein oder Parkscheibe (Bild 318) innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein. Durch Zusatzzeichen kann das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe (Bild 318) innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein. Dabei ist der Parkausweis, der Parkschein oder die Parkscheibe gut lesbar auszulegen oder anzubringen. StVO (Anlage 2) 64 

 


       

Einbahnstraße

In Einbahnstraßen (Zeichen 220.20) darf links gehalten und geparkt werden. StVO § 12 (4) 

Das Zeichen 220 ist stets längs der Straße anzubringen. Es darf weder am Beginn der Einbahnstraße noch an einer Kreuzung oder Einmündung in ihrem Verlauf fehlen. Am Beginn der Einbahnstraße und an jeder Kreuzung ist das Zeichen dergestalt anzubringen, dass es aus beiden Richtungen wahrgenommen werden kann. VwV-StVO

 


        

Eingeschränktes Haltverbot

Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten (Zeichen 286), ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden. StVO (Anlage 2) 63

Die durch Zeichen 286 angeordneten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird. Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben. StVO (Anlage 2) 61    

Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite Pfeilspitze von ihr weg. StVO (Anlage 2) 61

 


       

Fußgängerüberweg

Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 350-20) sowie bis zu 5 m davor nicht halten. StVO (Anlage 2) 66

Das Zeichen darf nicht in Kombination mit anderen Zeichen aufgestellt werden. VwV-StVO

 


       

Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote (Zick-Zack-Linie)

Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb einer Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote (Zeichen 299) nicht halten oder parken. Grenzmarkierungen bezeichnen, verlängern oder verkürzen ein an anderer Stelle vorgeschriebenes Halt- oder Parkverbot. StVO (Anlage 2) 73

 


        

Haltestelle für Linienbusse und für Schulbusse

Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen 224 nicht parken. Das Zeichen kennzeichnet eine Haltestelle des Linienverkehrs und für Schulbusse. Das Zeichen 224 mit dem Zusatzzeichen "Schulbus" (Angabe der tageszeitlichen Benutzung) auf einer gemeinsamen weißen Trägerfläche kennzeichnet eine Haltestelle nur für Schulbusse. StVO (Anlage 2) 14

Grenzmarkierungen bezeichnen, verlängern oder verkürzen ein an anderer Stelle vorgeschriebenes Halt- oder Parkverbot. StVO (Anlage 2) 73

 


       

Kreisverkehr

Es darf innerhalb des Kreisverkehrs (Zeichen 215) auf der Fahrbahn nicht gehalten werden. StVO (Anlage 2) 8   

 


       

Parken

Wer ein Fahrzeug führt, darf hier parken (Zeichen 314). Durch ein Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner oder auf das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe beschränkt sein. StVO (Anlage 3) 7    

Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Strecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite Pfeilspitze von ihr weg. StVO (Anlage 3) 7

 


        

Parken auf Gehwegen

Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Gehwegen (Zeichen 315-55) mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t nicht parken. Dann darf auch nicht entgegen der angeordneten Aufstellungsart des Zeichens oder entgegen Beschränkungen durch Zusatzzeichen geparkt werden. StVO (Anlage 3) 10 

Das Parken ist unzulässig über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 das Parken auf Gehwegen erlaubt ist. StVO § 12 (3)   

Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Strecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite Pfeilspitze von ihr weg. Im Zeichen ist bildlich dargestellt, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind. StVO (Anlage 3) 10

 


        

Parkraumbewirtschaftungszone

Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1) nur mit Parkschein oder mit Parkscheibe (Bild 318) parken, soweit das Halten und Parken nicht gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten ist. StVO (Anlage 3) 8 

Hier endet die Parkraumbewirtschaftungszone. StVO (Anlage 3) 9

 


       

Parkscheibe

Wird die Benutzung einer Parkscheibe (Zeichen 318) vorgeschrieben, ist das Parken nur erlaubt soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. StVO § 13 (2) 11  

Die Parkscheibe (Zeichen 318) ist ein amtliches Verkehrszeichen. StVO (Anlage 3) 11

Nur mit der blauen Parkscheibe ist das Parken erlaubt. StVO (Anlage 3) 11

 


      

Parkscheinautomat

An Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden. Ist ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden. StVO § 13 (1)

 


       

Schutzstreifen für Radfahrer

Der Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) ist in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild "Radverkehr" auf der Fahrbahn gekennzeichnet. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr nicht parken. StVO (Anlage 3) 22

 


       

Sperrflächen

Wer ein Fahrzeug führt, darf Sperrflächen (Zeichen 298) nicht benutzen. StVO (Anlage 2) 72

 


        

Taxenstand

Wer ein Fahrzeug führt, darf an Taxenständen (Zeichen 229) nicht halten, ausgenommen sind für die Fahrgastbeförderung bereitgehaltene Taxen. Die Länge des Taxenstandes wird durch die Angabe der Zahl der vorgesehenen Taxe oder durch eine Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote (Zeichen 299) gekennzeichnet. StVO (Anlage 2) 15    

Die Länge des Taxenstandes wird durch das am Anfang der Strecke aufgestellte Zeichen mit einem zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil und durch ein am Ende aufgestelltes Zeichen mit einem solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet. StVO (Anlage 2) 15

 


       

Verkehrsberuhigter Bereich

Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.  StVO (Anlage 3) 12     

Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs. (Zeichen 325.2)

 


         

Vorfahrtstraße

Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) nicht parken. StVO (Anlage 3) 2

Das Zeichen 306 steht in der Regel innerhalb geschlossener Ortschaften vor der Kreuzung oder Einmündung, außerhalb geschlossener Ortschaften dahinter. VwV-StVO

 


        

Bußgeldkatalog (BKatV)

     

54a.1
Unzulässig auf Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten mit Behinderung
70 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot


54a.2
Unzulässig auf Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten mit Gefährdung
80 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot


54a.3
Unzulässig auf Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten mit Sachbeschädigung
100 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

    

FAQ - Fragen und Antworten

    

Halten
Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder einer Anordnung veranlaßt ist. VWV zu § 12 (StVO).  


Parken
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält der parkt. StVO § 12 (2)


Parkscheibe
Wird die Benutzung einer Parkscheibe (Zeichen 318) vorgeschrieben, ist das Parken nur erlaubt soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. StVO § 13 (2)


Werktags

Der Samstag ist laut Oberlandesgericht Hamm auch heute noch im allgemeinen Sprachgebrauch ein "Werktag". OLG Hamm AZ: 2 Ss OWI 127/01 vom 7.3.2001


      

Wie verhält man sich, wenn man beim Einkaufen die Parkscheibe vergißt?
Forderung über eine Vertragsstrafe von der Firma Fair Parken GmbH wegen nicht Auslegen der Parkscheibe erhalten. Die Vertragsstraße hierfür beträgt € 29,90. Sollte das einmal passieren, dann sofort die Quittung fotografieren und an die Firma per E-mail schicken und auf Antwort warten. Die Antwort kommt sehr schnell. (Ist mir auch passiert)

Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne bestätigen wir Ihnen die einmalige Stornierung der Forderung. Bitte denken Sie daran, die Parkscheibe gut sichtbar auf dem Armaturenbrett Ihres Fahrzeugs zu platzieren, bzw. die Parkdauer zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen


       

Was bedeutet die Schilderkombination?
Das Halten auf der Fahrbahn (vor und hinter dem Schild) ist verboten. Das Zusatzzeichen verbietet das Halten von Fahrzeugen auch auf dem Seitenstreifen. StVO (Anlage 2) 62

 
        

Was bedeutet eigentlich "Ganz schnell?"
Erkärungsversuch: Meint der unbekannte Künstler etwa Sekunden, Minuten, Stunden, Wochen oder Jahre? Hierüber läßt uns der Künstler leider im Unklaren. Eine Klarstellung wäre von Vorteil. jh


      

Warum der Hinweis "Pkw dürfen hier nicht parken"?
Keine Ahnung. Sinnvoll wäre auch noch der Hinweis, das Motorräder, Lkw, Busse und sonstige Fahrzeuge hier nicht parken dürfen. Wenn schon, denn schon. jh

 
      

Parkschein für Motorradfahrer? Wo soll der Motorradfahrer den Parkschein an seinem Motorrad anbringen ohne das er "Verloren" geht?
Gute Frage. Auskunft erteilt die Stadt Königswinter. jh


     

Wie ist eigentlich die Mehrzahl von Personenkraftwagen (Pkw)?
Ist doch ganz einfach. In Rhöndorf hängt man ein "s" an. Nur Personenkraftwagen's. jh

    

2023