Allgemeines

Punkte ergeben sich mit der Begehung der Straftat oder Ordnungswidrigkeit, sofern sie rechtskräftig geahndet wird.

Soweit in Entscheidungen über Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten auf Tateinheit entschieden worden ist, wird nur die Zuwiderhandlung mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. StVG § 4 (2)

 
     


Straßenbenutzung durch Fahrzeuge


     

4.1
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen Anderen gefährdet
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


4.2
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen Anderen behindert
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


5a
Fahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne Bereifung, welche die in § 36 Absatz 4 StVZO beschriebenen Eigenschaften erfüllt.
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

5a.1
... mit Behinderung
80 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot


6
Beim Führen eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern bei Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung eines Anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht
140 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

     


Geschwindigkeit


    

8.1
Mit nichtangepasster Geschwindigkeit gefahren trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (zum Beispiel: Nebel, Glatteis)
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


9
Festgesetzte Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot


10
Beim Führen eines Fahrzeugs ein Kind, einen Hilfsbedürftigen oder älteren Menschen gefährdet, insbesondere durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit, mangelnde Bremsbereitschaft oder unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren oder Überholen
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

   


Geschwindigkeit (Pkw und Motorrad)


     

11
Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit Kraftfahrzeugen (Pkw und Motorräder) innerhalb geschlossener Ortschaft

21 - 25 km/h
115 € Bußgeld   1 Punkt    A-Verstoß   Kein Fahrverbot

26 - 30 km/h
180 € Bußgeld   1 Punkt    A- Verstoß   Kein Fahrverbot ***

31 - 40 km/h
260 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot

41 - 50 km/h
400 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot

51 - 60 km/h
560 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   2 Monate Fahrverbot

61 - 70 km/h
700 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   3 Monate Fahrverbot

Über 70 km/h
800 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   3 Monate Fahrverbot


Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit Kraftfahrzeugen (Pkw und Motorräder) außerhalb geschlossener Ortschaft

21 - 25 km/h
100 € Bußgeld   1 Punkt    A-Verstoß   Kein Fahrverbot

26 - 30 km/h
150 € Bußgeld   1 Punkt    A-Verstoß   Kein Fahrverbot ***

31 - 40 km/h
200 € Bußgeld   1 Punkt    A-Verstoß   Kein Fahrverbot ***  

41 - 50 km/h
320 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot

51 - 60 km/h
480 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot

61 - 70 km/h
600 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   2 Monate Fahrverbot

Über 70 km/h
700 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   3 Monate Fahrverbot

 
*** Das sollte man wissen
Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. BKat § 4 (2)

 

     


Abstand


    

12.5
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h Abstand weniger als

5/10 des halben Tachowertes
75 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

4/10 des halben Tachowertes
100 € Bußgeld  1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

3/10 des halben Tachowertes
160 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

2/10 des halben Tachowertes
240 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

1/10 des halben Tachowertes
320 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


12.6
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/ h Abstand weniger als

5/10 des halben Tachowerte
75 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

4/10 des halben Tachowertes
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

3/10 des halben Tachowertes
160 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot

2/10 des halben Tachowertes
240 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   2 Monate Fahrverbot

1/10 des halben Tachowertes
320 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   3 Monate Fahrverbot


12.7
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h Abstand weniger als

5/10 des halben Tachowertes
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

4/10 des halben Tachowertes
180 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

3/10 des halben Tachowertes
240 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot

2/10 des halben Tachowertes
320 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   2 Monate Fahrverbot

1/10 des halben Tachowertes 
400 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   3 Monate Fahrverbot


15
Mit Lastkraftwagen (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t) oder Kraftomnibus bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten
80 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

    


Überholen


      

17
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


18
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


19
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

19.1
... und dabei ein Überholverbot (§ 19 Absatz 1 Satz 3 StVO, Zeichen 276, 277, 277.1) nicht beachtet oder eine Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt
150 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

19.1.1
... mit Gefährdung
250 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot

19.1.2
...
mit Sachbeschädigung
300 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot


21
Mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug
120 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

21.1
... mit Gefährdung
200 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot

21.2
... mit Sachbeschädigung
240 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot


22
Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet
80 € Bußgeld   1 Punkte   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

     


Vorfahrt


   

34
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch eine vorfahrtberechtigte Person gefährdet
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot 

 

    


Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren


    

39.1
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen mit Gefährdung
140 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot


41
Beim Abbiegen auf zu Fuß Gehende keine besondere Rücksicht genommen und diese dadurch gefährdet
140 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot


42.1
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen mit Gefährdung.
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


44
Beim Abbiegen in ein Grundstück einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


45
Mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

    


Besondere Verkehrslagen


     

50
Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet
200 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot

50.1
... mit Behinderung
240 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot

50.2
... mit Gefährdung
280 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot

50.3
... mit Sachbeschädigung
320 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot


50a
Unberechtigt mit einem Fahrzeug auf einer Autobahn oder Außerortsstraße eine freie Gasse für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen benutzt
240 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot

50a.1
... mit Behinderung
280 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot

50a.2
... mit Gefährdung
300 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot

50a.3
... mit Sachbeschädigung
320 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot

 

    


Parken


     

51a.1
Unzulässig in "zweiter Reihe" gehalten mit Behhinderung
70 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß    Kein Fahrverbot

51a.2
... mit Gefährdung
80 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß    Kein Fahrverbot

51a.3
… mit Sachbeschädigung
100 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot


51b.3

An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist
100 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot


52a.1

Unzulässig auf Geh- und Radwegen geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO) mit Behinderung
70 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß    Kein Fahrverbot

52a.2
… länger als eine Stunde
70 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß    Kein Fahrverbot

52a.2.1
… mit Behinderung
80 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß    Kein Fahrverbot

52a.3
… mit Gefährdung
80 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß    Kein Fahrverbot

52a.4
… mit Sachbeschädigung
100 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot


53.1
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert
100 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot


54a.1

Unzulässig auf Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten
… mit Behinderung
70 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

54a.2
... mit Gefährdung
80 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

54a.3
… mit Sachbeschädigung
100 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot


58.1

In "zweiter Reihe" geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO) mit Behinderung
80 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

58.1.1
... mit Gefährdung
90 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

58.1.2
... mit Sachbeschädigung
110 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot


58.2

... länger als 15 Minuten
85 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

58.2.1
... mit Behinderung
90 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

    


Liegenbleiben von Fahrzeugen


    

66
Liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht oder nicht wie vorgeschrieben abgesichert, beleuchtet oder kenntlich gemacht und dadurch einen Anderen gefährdet (soweit nicht Straftat)
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

   


Beleuchtung


    

76
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

    


Autobahnen und Kraftfahrstraßen


     

79
Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug
70 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot


80.1
An dafür nicht vorgesehener Stelle auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen eingefahren mit Gefährdung.
75 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


82
Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet.
75 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


83.1
Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren in einer Ein- oder Ausfahrt.
75 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

83.2
... auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen.
130 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

83.3
... auf der durchgehenden Fahrbahn.
200 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot


85

Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO
70 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot


87a
Mit einem Lastkraftwagen über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, einschließlich Anhänger, oder einer Zugmaschine den äußerst linken Fahrstreifen bei Schneeglätte oder Glatteis oder, obwohl die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist, benutzt
80 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot


88
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt
75 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot  

 

    


Bahnübergänge


     

89
Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet.
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

89a
Kraftfahrzeug an einem Bahnübergang (Zeichen 151, 156 bis einschließlich Kreuzungsbereich von Schiene und Straße) unzulässig überholt.
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


89b.1
... in den Fällen des § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 StVO.
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

89b.2
... in den Fällen des § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 5 StVO außer bei geschlossener Schranke.
240 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot

 

    


Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse


   

92.1
An einer Haltestelle (Zeichen 224) an einem haltenden Omnibus des Linienverkehrs, einer haltenden Straßenbahn oder einem haltenden gekennzeichneten Schulbus nicht mit Schrittgeschwindigkeit oder ohne ausreichenden Abstand rechts vorbeigefahren oder nicht gewartet, obwohl dies nötig war und Fahrgäste ein- oder ausstiegen, und dadurch einen Fahrgast behindert
60 € Bußgeld   1 Punkt    A-Verstoß   Kein Fahrverbot

92.2
... gefährdet
70 € Bußgeld   1 Punkt    A-Verstoß   Kein Fahrverbot


93
Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichneten Schulbus, der sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle (Zeichen 224) nähert, überholt.
60 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


95.1
An einem Omnibus des Linienverkehrs oder einem gekennzeichneten Schulbus, die an einer Haltestelle (Zeichen 224) hielten und Warnblinklicht eingeschaltet hatten, nicht mit Schrittgeschwindigkeit oder ohne ausreichendem Abstand vorbeigefahren oder nicht gewartet, obwohl dies nötig war, und dadurch einen Fahrgast behindert
60 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

95.2
... gefährdet
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

     


Personenbeförderung, Sicherungspflichten


   

99.1
Ein Kind ohne Sicherung mitgenommen oder nicht für eine Sicherung eines Kindes in einem Kfz gesorgt (außer in Kraftomnibus über 3,5 t zulässige Gesamtmasse) oder beim Führen eines Kraftrades ein Kind befördert, obwohl es keinen Schutzhelm trug bei einem Kind
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

99.2
... bei mehreren Kindern
70 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

    


Ladung


    

102.1
Ladung oder Ladeeinrichtung nicht so verstaut oder gesichert, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen können bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen bzw. ihren Anhängern
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

102.1.1
... mit Gefährdung
75 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

102.2.1
... bei anderen als in Nummer 102.1 genannten Kraftfahrzeugen bzw. ihren Anhängern  mit Gefährdung
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot


104

Fahrzeug geführt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

   


Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden


   

108
Beim Führen eines Fahrzeugs nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig waren, wenn dadurch
die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt
80 € Bußgeld   1 Punkte   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

     


Fußgängerüberwege


   

113
An einem Fußgängerüberweg, den zu Fuß Gehende oder Fahrende von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen erkennbar benutzen wollten, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht, oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt.
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot  

 

      


Übermäßige Straßenbenutzung


   

116
Ohne Erlaubnis ein Fahrzeug oder einen Zug geführt, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmasse die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschritten oder dessen Bauart dem Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld ließ.
60 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

     


Verkehrshindernisse


   

123
Gegenstand auf eine Straße gebracht oder dort liegen gelassen, obwohl dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden konnte
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

   


Zeichen eines Polizeibeamten


    

129
Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt.
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

     


Wechsellicht, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil


   

132
Als Kfz-Führer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
90 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

132.1
... mit Gefährdung
200 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot

132.2
... mit Sachbeschädigung
240 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot

132.3
... bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen
200 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot


132.3.1
... mit Gefährdung
320 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot

132.3.2
... mit Sachbeschädigung
360 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot

 

     


Wechsellicht- und Dauerlichtzeichen (Radfahrer)


   

132a
Als Radfahrer oder Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
60 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

132a.1
... mit Gefährdung
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

132a.2
... mit Sachbeschädigung
120 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


132a.3
Bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

132a.3.1
... mit Gefährdung
160 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

132a.3.2
... mit Sachbeschädigung
180 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

    


Grünpfeil (Schild)


    

133.1
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


133.2
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil  den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


133.3.1
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

133.3.2
... gefährdet
150 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

     


Blaues und gelbes Blinklicht


    

135
Einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet hatte, nicht sofort freie Bahn geschaffen
240 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot


135.1
... mit Gefährdung
280 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot


135.2

... mit Sachbeschädigung
320 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot

 

    


Vorschriftzeichen


    

136
Dem Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt (Zeichen 201)
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


150
Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) nicht befolgt
oder trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) gehalten und dadurch einen Anderen gefährdet
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


151.1

Beim Führen eines Fahrzeugs in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242.1, 242.2) einen Fußgänger gefährdet bei zugelassenem Fahrzeugverkehr (Zeichen 239, 242.1 mit Zusatzzeichen)
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

151.2
...bei nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr
70 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot


152

Eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern (Zeichen 261) oder für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung (Zeichen 269) gesperrte Straße befahren
100 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

152.1
...bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen Verstoßes gegen Zeichen 261 oder 269 im Fahreignungsregister
250 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   1 Monat Fahrverbot


153a

Überholverbot (Zeichen 276, 277, 277.1) nicht beachtet
70 € Bußgeld  1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

      


Richtzeichen


     

157.3
Beim Führen eines Fahrzeugs in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) Fußgängerverkehr gefährdet
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot


159b
In einem Tunnel (Zeichen 327) gewendet
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

    


Andere verkehrsrechtliche Anordnungen


     

164
Einer den Verkehr verbietenden oder beschränkenden Anordnung, die öffentlich bekannt gemacht wurde, zuwidergehandelt
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

     


Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis


   

166
Vollziehbare Auflage einer Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis nicht befolgt
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

     


Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung


     

171
Ohne erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung einen oder mehrere Fahrgäste in einem in § 48 Absatz 1 Fahrerlaubnisverordnung genannten Fahrzeug befördert
75 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


172
Als Halter die Fahrgastbeförderung in einem in § 48 Absatz 1 Fahrerlaubnisverordnung genannten Fahrzeug angeordnet oder zugelassen, obwohl der Fahrzeugführer die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besaß
75 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

      


Zulassung


   

175
Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Einzelgenehmigung oder Zulassung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt.
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

      


Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger


    

186.1.3
Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt bei Fahrzeugen, die nach Nummer 2.1 der Anlage VIII zu § 29 StVZO in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen sind, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um mehr als 4 bis 8 Monate
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

186.1.4
... um mehr als 8 Monate
75 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

186.2.3
bei anderen als in Nummer 186.1 genannten Fahrzeugen, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um mehr als 8 Monate
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot


187a

Betriebsverbot oder -beschränkung wegen Fehlens einer gültigen Prüfplakette oder Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild nicht beachtet
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

      


Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge


    

189.1.1
Als Halter die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs oder Zuges angeordnet oder zugelassen, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen
180 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

189.1.2
... bei anderen als in Nummer 189.1.1 genannten Fahrzeugen
90 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot


189.2.1

das Fahrzeug oder der Zug nicht vorschriftsmäßig war und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen bzw. ihren Anhängern
270 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

189.2.2
... bei anderen als in Nummer 189.2.1 genannten Fahrzeugen
135 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot


189.3.1

die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs oder des Zuges durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen bzw. ihren Anhängern
270 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

189.3.2
... bei anderen als in Nummer 189.3.1 genannten Fahrzeugen
135 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

 
189a.1
Als Halter die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen
270 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

189a.2
... bei anderen als in Nummer 189a.1 genannten Fahrzeugen
135 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

   


Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen


    

192
Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die höchstzulässige Breite, Höhe oder Länge überschritten war
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot


193

Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs, Anhängers oder einer Fahrzeugkombination angeordnet oder zugelassen, obwohl die höchstzulässige Breite,
Höhe oder Länge überschritten war
75 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

    


Besetzung von Kraftomnibussen


    

201
Kraftomnibus in Betrieb genommen und dabei mehr Personen oder Gepäck befördert, als in der Zulassungsbescheinigung Teil I Sitz- und Stehplätze eingetragen sind, und die Summe der im Fahrzeug angeschriebenen Fahrgastplätze sowie die Angaben
für die Höchstmasse des Gepäcks ausweisen
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot


202

Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses angeordnet oder zugelassen, obwohl mehr Personen befördert wurden, als in der Zulassungsbescheinigung Teil I Plätze ausgewiesen waren
75 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

   


Bereifung und Laufflächen


    

212
Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil-
oder Einschnitttiefe besaß
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot


213

Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs (außer Mofa) oder Anhängers angeordnet oder zugelassen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß
75 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot


213a

Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte angeordnet oder zugelassen, dessen Bereifung, die in § 36 Absatz 4 oder Absatz 4a StVZO beschriebenen Eigenschaften nicht erfüllt, wenn das Kraftfahrzeug gemäß § 2 Absatz 3a StVO bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit solchen Reifen gefahren werden darf, die die in § 36 Absatz 4 StVZO beschriebenen Eigenschaften erfüllen
75 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

       


Sonstige Pflichten für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs


        

214.1
Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug mit Anhänger in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen bzw. ihren Anhängern
180 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

214.2
bei anderen als in Nummer 214.1 genannten Fahrzeugen
90 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

   


Erlöschen der Betriebserlaubnis


    

214a.1
Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen
180 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

214a.2
... bei anderen als in Nummer 214a.1 genannten Fahrzeugen
90 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

    


Stützlast


    

217
Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger in Be-
trieb genommen, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 % über- oder unterschritten wurde
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

     


Geschwindigkeitsbegrenzer


    

223
Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, das nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war, oder den Geschwindigkeitsbegrenzer auf unzulässige Geschwindigkeit eingestellt oder nicht benutzt, auch wenn es sich um ein ausländisches Kfz handelt
100 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot


224

Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs angeordnet oder zugelassen, das nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war oder dessen Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war oder nicht benutzt wurde
150 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

     


Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen


    

233
Als Halter einer vollziehbaren Auflage einer Ausnahmegenehmigung nicht nachgekommen
70 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

    


0,5 Promille-Grenze


    

241
Führen eines Kraftfahrzeug mit einer Alkoholkonzentration im Atem oder im Blut oder einer Alkoholmenge, die zu einer Atem- oder Blutalkoholkonzentration geführt hat von 0,25 mg/l oder mehr bzw. 0,5 Promille oder mehr.
500 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot


241.1
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister
1000 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   3 Monate Fahrverbot


241.2
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister
1500 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   3 Monate Fahrverbot

 

       


Berauschende Mittel


    

242
Kraftfahrzeug unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a Absatz 2 StVG genannten berauschenden Mittels geführt.
500 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot


242.1
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister
1000 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   3 Monate Fahrverbot


242.2
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister
1500 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   3 Monate Fahrverbot

 

     


Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen


     

243
In der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter Wirkung eines solchen Getränks angetreten.
250 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

  


Bahnübergänge


     

244
Beim Führen eines Kraftfahrzeuges einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert.
700 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   3 Monate Fahrverbot


245
Beim zu Fuß gehen, Rad fahren oder als andere nicht motorisierte am Verkehr teilnehmende Person einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert.
350 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

    


Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden


    

246.1
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt beim Führen eines Fahrzeugs
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


246.2
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt beim Führen eines Fahrzeugs mit Gefährdung
150 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot


246.3
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt beim Führen eines Fahrzeugs mit Sachbeschädigung
200 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß   1 Monat Fahrverbot


247

Beim Führen eines Kraftfahrzeuges verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt
75 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß    Kein Fahrverbot

 
          


Begleitetes Fahren


    

251a
Beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren ein Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE ohne Begleitung geführt.
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

 
       


Betriebsverbot und -beschränkungen


     

253
Einem Verbot, ein Fahrzeug in Betrieb zu setzen, zuwidergehandelt oder Beschränkung nicht beachtet
70 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot


      


Sprüche


       

Gibt es für das Punktesammeln eigentlich Bonus-Punkte?

Kursteilnehmer im Aufbauseminar für Fahranfänger

  

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