Gibt es für das Punkte sammeln eigentlich Bonus-Punkte?

Kursteilnehmer im Aufbauseminar zum Punktesystem in der StVO  

  

Punkte-Katalog

  

Allgemeines

Punkte ergeben sich mit der Begehung der Straftat oder Ordnungswidrigkeit, sofern sie rechtskräftig geahndet wird. Soweit in Entscheidungen über Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten auf Tateinheit entschieden worden ist, wird nur die Zuwiderhandlung mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. StVG § 4 (2)


Die Straßenvekehrsordnung (StVO) gibt die grundlegenden Verkehrsregeln vor. Sie sorgen für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr, denn niemand soll behindert, belästigt oder gar gefährdet und geschädigt werden.

Informieren Sie sich über die Bepunktung der Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Zuordnung bei Fahranfängern auf Probe, Regelsätze und Fahrverbote. Die folgenden Delikte sind nach den Bußgeldkatalog-Nummern sortiert. KBA

 

   

Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

   

4.1
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen Anderen gefährdet.
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß/Probezeit   Kein Fahrverbot


4.2
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen Anderen behindert.
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


5a
Fahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne Bereifung, welche die in § 36 Absatz 4 StVZO beschriebenen Eigenschaften erfüllt.
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

mit Behinderung
80 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


6
Beim Führen eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung eines anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht.
140 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

    

Geschwindigkeit

    

8.1
Mit nichtangepasster Geschwindigkeit gefahren trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (zum Beispiel: Nebel, Glatteis)
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


9
Festgesetzte Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot


10
Beim Führen eines Fahrzeugs ein Kind, einen Hilfsbedürftigen oder älteren Menschen gefährdet, insbesondere durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit, mangelnde Bremsbereitschaft oder unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren oder Überholen
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 
11
Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit Kraftfahrzeugen (Pkw und Motorräder)
innerhalb geschlossener Ortschaft

21 - 25 km/h
115 € Bußgeld   1 Punkt    A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

26 - 30 km/h
180 € Bußgeld   1 Punkt    A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot ***

31 - 40 km/h
260 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

41 - 50 km/h
400 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

51 - 60 km/h
560 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   2 Monate Fahrverbot

61 - 70 km/h
700 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   3 Monate Fahrverbot

Über 70 km/h
800 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   3 Monate Fahrverbot


Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit Kraftfahrzeugen (Pkw und Motorräder)
außerhalb geschlossener Ortschaft

21 - 25 km/h
100 € Bußgeld   1 Punkt    A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

26 - 30 km/h
150 € Bußgeld   1 Punkt    A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot ***

31 - 40 km/h
200 € Bußgeld   1 Punkt    A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot ***  

41 - 50 km/h
320 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

51 - 60 km/h
480 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

61 - 70 km/h
600 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   2 Monate Fahrverbot

Über 70 km/h
700 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   3 Monate Fahrverbot

 
***
Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. BKat § 4 (2)

 

    

Abstand

  

12.5
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h Abstand weniger als

5/10 des halben Tachowertes
75 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

4/10 des halben Tachowertes
100 € Bußgeld  1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

3/10 des halben Tachowertes
160 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

2/10 des halben Tachowertes
240 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

1/10 des halben Tachowertes
320 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


12.6
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/ h Abstand weniger als

5/10 des halben Tachowerte
75 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

4/10 des halben Tachowertes
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

3/10 des halben Tachowertes
160 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

2/10 des halben Tachowertes
240 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   2 Monate Fahrverbot

1/10 des halben Tachowertes
320 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   3 Monate Fahrverbot


12.7
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h Abstand weniger als

5/10 des halben Tachowertes
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

4/10 des halben Tachowertes
180 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

3/10 des halben Tachowertes
240 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

2/10 des halben Tachowertes
320 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   2 Monate Fahrverbot

1/10 des halben Tachowertes 
400 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   3 Monate Fahrverbot


15
Mit Lastkraftwagen (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t) oder Kraftomnibus bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten
80 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

  

Überholen

   

17
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


18
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


19
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

und dabei ein Überholverbot (§ 19 Absatz 1 Satz 3 StVO, Zeichen 276, 277, 277.1) nicht beachtet oder eine Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt
150 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

mit Gefährdung
250 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

mit Sachbeschädigung
300 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

 
21
Mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug
120 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

mit Gefährdung
200 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

mit Sachbeschädigung
240 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

 
22
Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet
80 € Bußgeld   1 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

   

Vorfahrt

   

34
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch eine vorfahrtberechtigte Person gefährdet
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot 

 

      

Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren

  

39.1
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen mit Gefährdung
140 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot


41
Beim Abbiegen auf zu Fuß Gehende keine besondere Rücksicht genommen und diese dadurch gefährdet
140 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen mit Gefährdung
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


44
Beim Abbiegen in ein Grundstück einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


45
Mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

    

Besondere Verkehrslagen

   

50
Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet
200 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

mit Behinderung
240 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

mit Gefährdung
280 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

mit Sachbeschädigung
320 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot


50a
Unberechtigt mit einem Fahrzeug auf einer Autobahn oder Außerortsstraße eine freie Gasse für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen benutzt
240 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

mit Behinderung
280 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

mit Gefährdung
300 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

mit Sachbeschädigung
320 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

 

   

Halten und Parken

   

51a.1
Unzulässig in "zweiter Reihe" gehalten
mit Behinderung
70 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot

mit Gefährdung
80 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot

mit Sachbeschädigung
100 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


51b.3
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist
100 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


52a.1

Unzulässig auf Geh- und Radwegen geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO)
mit Behinderung
70 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot

länger als eine Stunde
70 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot

mit Behinderung
80 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot

mit Gefährdung
80 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot

mit Sachbeschädigung
100 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


53.1
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert
100 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


54a.1

Unzulässig auf Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten
mit Behinderung
70 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

mit Gefährdung
80 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

mit Sachbeschädigung
100 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


58.1

In "zweiter Reihe" geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO)
mit Behinderung
80 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

mit Gefährdung
90 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)  Kein Fahrverbot

mit Sachbeschädigung
110 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


58.2
In "zweiter Reihe" geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO)
länger als 15 Minuten
85 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

mit Behinderung
90 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

        

Liegenbleiben von Fahrzeugen

    

66
Liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht oder nicht wie vorgeschrieben abgesichert, beleuchtet oder kenntlich gemacht und dadurch einen Anderen gefährdet (soweit nicht Straftat)
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

    

Beleuchtung

   

76
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

     

Autobahn und Kraftfahrstraßen

   

79
Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug
70 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


80.1
An dafür nicht vorgesehener Stelle auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen eingefahren mit Gefährdung
75 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


82
Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet
75 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


83.1
Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren in einer Ein- oder Ausfahrt
75 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen.
130 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

auf der durchgehenden Fahrbahn.
200 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot


85

Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO
70 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


87a
Mit einem Lastkraftwagen über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, einschließlich Anhänger, oder einer Zugmaschine den äußerst linken Fahrstreifen bei Schneeglätte oder Glatteis oder, obwohl die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist, benutzt
80 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


88
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt
75 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot  

 

     

Bahnübergänge

  

89
Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet.
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


89a

Kraftfahrzeug an einem Bahnübergang (Zeichen 151, 156 bis einschließlich Kreuzungsbereich von Schiene und Straße) unzulässig überholt.
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


89b.1
in den Fällen des § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 StVO.
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

in den Fällen des § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 5 StVO außer bei geschlossener Schranke.
240 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

 

     

Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

  

92.1
An einer Haltestelle (Zeichen 224) an einem haltenden Omnibus des Linienverkehrs, einer haltenden Straßenbahn oder einem haltenden gekennzeichneten Schulbus nicht mit Schrittgeschwindigkeit oder ohne ausreichenden Abstand rechts vorbeigefahren oder nicht gewartet, obwohl dies nötig war und Fahrgäste ein- oder ausstiegen, und dadurch einen Fahrgast
behindert
60 € Bußgeld   1 Punkt    A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

gefährdet
70 € Bußgeld   1 Punkt    A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


93
Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichneten Schulbus, der sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle (Zeichen 224) nähert, überholt.
60 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


95.1
An einem Omnibus des Linienverkehrs oder einem gekennzeichneten Schulbus, die an einer Haltestelle (Zeichen 224) hielten und Warnblinklicht eingeschaltet hatten, nicht mit Schrittgeschwindigkeit oder ohne ausreichendem Abstand vorbeigefahren oder nicht gewartet, obwohl dies nötig war, und dadurch einen Fahrgast behindert
60 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

gefährdet
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

    

Personenbeförderung, Sicherungspflichten

    

99.1
Ein Kind ohne Sicherung mitgenommen oder nicht für eine Sicherung eines Kindes in einem Kfz gesorgt (außer in Kraftomnibus über 3,5 t zulässige Gesamtmasse) oder beim Führen eines Kraftrades ein Kind befördert, obwohl es keinen Schutzhelm trug
bei einem Kind
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

bei mehreren Kindern
70 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

    

Ladung

   

102.1
Ladung oder Ladeeinrichtung nicht so verstaut oder gesichert, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen können bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen bzw. ihren Anhängern
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

mit Gefährdung
75 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

bei anderen als in Nummer 102.1 genannten Kraftfahrzeugen bzw. ihren Anhängern  mit Gefährdung
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


104
Fahrzeug geführt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

  

Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

   

108
Beim Führen eines Fahrzeugs nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig waren, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt
80 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

   

Fußgängerüberwege

  

113
An einem Fußgängerüberweg, den zu Fuß Gehende oder Fahrende von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen erkennbar benutzen wollten, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht, oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt.
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot  

 

    

Übermäßige Straßenbenutzung

  

116
Ohne Erlaubnis ein Fahrzeug oder einen Zug geführt, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmasse die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschritten oder dessen Bauart dem Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld ließ.
60 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

      

Verkehrshindernisse

   

123
Gegenstand auf eine Straße gebracht oder dort liegen gelassen, obwohl dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden konnte
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

  

Zeichen eines Polizeibeamten

    

129
Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt.
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

       

Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

   

132
Als Kfz-Führer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
90 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

mit Gefährdung
200 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

mit Sachbeschädigung
240 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot


132.3
bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen
200 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

mit Gefährdung
320 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

mit Sachbeschädigung
360 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

 

   

Wechsellicht- und Dauerlichtzeichen (Radfahrer)

   

132a
Als Radfahrer oder Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
60 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

mit Gefährdung
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

mit Sachbeschädigung
120 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


132a.3
Bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

mit Gefährdung
160 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

mit Sachbeschädigung
180 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

  

Grünpfeil (Schild)

   

133.1
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


133.2
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil  den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


133.3.1
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

gefährdet
150 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

  

Blaues und gelbes Blinklicht

  

135
Einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet hatte, nicht sofort freie Bahn geschaffen
240 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

mit Gefährdung
280 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)    1 Monat Fahrverbot

mit Sachbeschädigung
320 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

 

   

Vorschriftzeichen

   

136
Dem Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt (Zeichen 201)
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


150
Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) nicht befolgt
oder trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) gehalten und dadurch einen Anderen gefährdet
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


151.1

Beim Führen eines Fahrzeugs in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242.1, 242.2) einen Fußgänger gefährdet bei zugelassenem Fahrzeugverkehr (Zeichen 239, 242.1 mit Zusatzzeichen)
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

bei nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr
70 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


152

Eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern (Zeichen 261) oder für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung (Zeichen 269) gesperrte Straße befahren
100 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen Verstoßes gegen Zeichen 261 oder 269 im Fahreignungsregister
250 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot


153a

Überholverbot (Zeichen 276, 277, 277.1) nicht beachtet
70 € Bußgeld  1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

   

Richtzeichen

   

157.3
Beim Führen eines Fahrzeugs in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) Fußgängerverkehr gefährdet
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


159b
In einem Tunnel (Zeichen 327) gewendet
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

  

Andere verkehrsrechtliche Anordnungen

   

164
Einer den Verkehr verbietenden oder beschränkenden Anordnung, die öffentlich bekannt gemacht wurde, zuwidergehandelt
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

  

Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis

    

166
Vollziehbare Auflage einer Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis nicht befolgt
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot

 

  

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

   

171
Ohne erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung einen oder mehrere Fahrgäste in einem in § 48 Absatz 1 Fahrerlaubnisverordnung genannten Fahrzeug befördert
75 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot


172
Als Halter die Fahrgastbeförderung in einem in § 48 Absatz 1 Fahrerlaubnisverordnung genannten Fahrzeug angeordnet oder zugelassen, obwohl der Fahrzeugführer die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besaß
75 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot

 

   

Zulassung

    

175
Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Einzelgenehmigung oder Zulassung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt.
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot

 

  

Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

   

186.1.3
Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt bei Fahrzeugen, die nach Nummer 2.1 der Anlage VIII zu § 29 StVZO in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen sind, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um mehr als 4 bis 8 Monate
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot

um mehr als 8 Monate
75 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot


186.2.3

bei anderen als in Nummer 186.1 genannten Fahrzeugen, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um mehr als 8 Monate
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot


187a

Betriebsverbot oder -beschränkung wegen Fehlens einer gültigen Prüfplakette oder Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild nicht beachtet
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot

 

   

Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge

  

189.1.1
Als Halter die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs oder Zuges angeordnet oder zugelassen, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen
180 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot

bei anderen als in Nummer 189.1.1 genannten Fahrzeugen
90 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß   Kein Fahrverbot


189.2.1

das Fahrzeug oder der Zug nicht vorschriftsmäßig war und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen bzw. ihren Anhängern
270 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot

bei anderen als in Nummer 189.2.1 genannten Fahrzeugen
135 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot


189.3.1

die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs oder des Zuges durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen bzw. ihren Anhängern
270 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot

bei anderen als in Nummer 189.3.1 genannten Fahrzeugen
135 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot

 
189a.1
Als Halter die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen
270 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot

bei anderen als in Nummer 189a.1 genannten Fahrzeugen
135 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot

 

   

Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen

  

192
Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die höchstzulässige Breite, Höhe oder Länge überschritten war
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


193

Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs, Anhängers oder einer Fahrzeugkombination angeordnet oder zugelassen, obwohl die höchstzulässige Breite, Höhe oder Länge überschritten war
75 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

     

Besetzung von Kraftomnibussen

     

201
Kraftomnibus in Betrieb genommen und dabei mehr Personen oder Gepäck befördert, als in der Zulassungsbescheinigung Teil I Sitz- und Stehplätze eingetragen sind, und die Summe der im Fahrzeug angeschriebenen Fahrgastplätze sowie die Angaben für die Höchstmasse des Gepäcks ausweisen
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


202

Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses angeordnet oder zugelassen, obwohl mehr Personen befördert wurden, als in der Zulassungsbescheinigung Teil I Plätze ausgewiesen waren
75 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

  

Bereifung und Laufflächen

   

212
Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


213

Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs (außer Mofa) oder Anhängers angeordnet oder zugelassen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß
75 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


213a

Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte angeordnet oder zugelassen, dessen Bereifung, die in § 36 Absatz 4 oder Absatz 4a StVZO beschriebenen Eigenschaften nicht erfüllt, wenn das Kraftfahrzeug gemäß § 2 Absatz 3a StVO bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit solchen Reifen gefahren werden darf, die die in § 36 Absatz 4 StVZO beschriebenen Eigenschaften erfüllen
75 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

  

Sonstige Pflichten für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs

   

214.1
Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug mit Anhänger in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen bzw. ihren Anhängern
180 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

bei anderen als in Nummer 214.1 genannten Fahrzeugen
90 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

    

Erlöschen der Betriebserlaubnis

    

214a.1
Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen
180 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

bei anderen als in Nummer 214a.1 genannten Fahrzeugen
90 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

    

Stützlast

  

217
Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger in Betrieb genommen, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 % über- oder unterschritten wurde
60 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

   

Geschwindigkeitsbegrenzer

    

223
Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, das nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war, oder den Geschwindigkeitsbegrenzer auf unzulässige Geschwindigkeit eingestellt oder nicht benutzt, auch wenn es sich um ein ausländisches Kfz handelt
100 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


224

Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs angeordnet oder zugelassen, das nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war oder dessen Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war oder nicht benutzt wurde
150 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

  

Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen

   

233
Als Halter einer vollziehbaren Auflage einer Ausnahmegenehmigung nicht nachgekommen
70 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

  

0,5-Promille-Grenze

   

241
Kraftfahrzeug geführt mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr oder mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr oder mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
500 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister.
1000 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   3 Monate Fahrverbot

bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister.
1500 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   3 Monate Fahrverbot

 

    

3,5-ng/ml-Tetrahydrocannabinol-Grenze

   

242
Kraftfahrzeug geführt mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum.
500 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister.
1000 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   3 Monate Fahrverbot

bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister.
1500 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   3 Monate Fahrverbot

 

   

Berauschende Mittel

  

243
Kraftfahrzeug unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a Absatz 2 StVG genannten berauschenden Mittels geführt.
500 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister
1000 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   3 Monate Fahrverbot

bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister
1500 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   3 Monate Fahrverbot

 

   

Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten und Cannabiskonsumentinnen

    

243a
Als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum und ein alkoholisches Getränk zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.
1000 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   3 Monate Fahrverbot

bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister
1500 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   3 Monate Fahrverbot

bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister
2000 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   3 Monate Fahrverbot

 

  

Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

   

243b
In der Probezeit nach § 2a StVG oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr ein alkoholisches Getränk oder die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks oder der Substanz Tetrahydrocannabinol angetreten.
250 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

   

Bahnübergänge

  

244
Beim Führen eines Kraftfahrzeuges einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert.
700 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   3 Monate Fahrverbot


245
Beim zu Fuß gehen, Rad fahren oder als andere nicht motorisierte am Verkehr teilnehmende Person einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert.
350 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

  

Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

   

246.1
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt beim Führen eines Fahrzeugs
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

Gefährdung
150 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

mit Sachbeschädigung
200 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot


247

Beim Führen eines Kraftfahrzeuges verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt
75 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot

 

   

Aushändigen von Führerscheinen und Bescheinigungen

   

251a
Beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren ein Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE ohne Begleitung geführt
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)  Kein Fahrverbot

 

  

Betriebsverbot und Beschränkungen

   

253
Einem Verbot, ein Fahrzeug in Betrieb zu setzen, zuwidergehandelt oder Beschränkung nicht beachtet.
70 € Bußgeld   1 Punkt   B-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


  

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