Autobahn (BAB)

      

Allgemeines

Autobahnen (Zeichen 330.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,60 m sein. StVO § 18 (1) 

Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt. StVO § 18 (3)

BAB ist die Abkürzung für die Bundes-Autobahn. jh

 

   

Autobahn (Beginn)

Ab diesem Zeichen (330.1) gelten die Regeln für den Verkehr auf Autobahnen. StVO (Anlage 3)   

Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird empfohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen auf Autobahnen nicht schneller als 130 km/h zu fahren.

Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten bestehen. (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V)

    

Autobahn (Ende)

Ab diesem Zeichen 330.2 gelten die Regeln für den Verkehr außerhalb geschlossener Ortschaften. StVO (Anlage 3) 

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen außerhalb geschlossener Ortschaften für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t 100 km/h. StVO § 3 (2.c) 

  

Fahrstreifenbegrenzung

Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben. StVO § 3 (2.c)

Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten bestehen. jh

  

Leitlinien

Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben. StVO § 3 (2.c)

Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten bestehen. jh

 


      

Abgehende Fahrstreifen (Zeichen 340)

Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden. StVO § 7a (1)

 

 
 

Abschleppen von Kraftfahrzeugen

Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330.1) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen. StVO § 15a (1)

Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn (Zeichen 330.1) eingefahren werden. StVO § 15a (2)

Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten. StVO § 15a (3)

Krafträder (Motorräder) dürfen nicht abgeschleppt werden. StVO § 15a (4)

 

 
     

Abstand

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen. StVO § 4 (1)

 

 
   

Autobahn-Richtgeschwindigkeit (130 km/h)

Den Führern von Personenkraftwagen sowie anderen Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t wird empfohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen auf Autobahnen (Zeichen 330) nicht schneller als 130 km/h zu fahren. Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) bestehen. Autobahn-Richtgeschwindigkeit-V  

 

 
   

Ausfädelungsstreifen

Auf Ausfädelungsstreifen (Verzögerungsstreifen) darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden. StVO § 7a (3) 

 

 
      

Bei Nässe (Zeichen 1053-35)

Seit der Entscheidung des BGH vom 20.12 1997 ist von "Nässe" im Sinne des Zusatzzeichens (1053-35) auszugehen, wenn die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen ist.

Es reicht nicht aus, wenn die Fahrbahn nur feucht ist oder in den Spurrillen Wasser steht. BGH Az: 4 StR 560/77

 

 
     

Einfädelungsstreifen

Auf Autobahnen darf auf Einfädelungsstreifen (Beschleunigungsstreifen) schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. StVO § 7a (2) 

 

 
      

Einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296)

Wer ein Fahrzeug führt, darf die durchgehende Linie (Zeichen 296) nicht überfahren oder auf ihr fahren.

Für Fahrzeuge auf dem Fahrstreifen B ordnet die Markierung an: Fahrzeuge auf dem Fahrstreifen B dürfen die Markierung überfahren, wenn der Verkehr dadurch nicht gefährdet wird. StVO (Anlage 2) 69

 


      

Gelbe Markierungen auf der Fahrbahn

Auch Markierungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf. Gelbe Markierungen können auch in Form von Markierungsknopfreihen, Markierungsleuchtknopfreihen oder als Leitschwellen oder Leitborde ausgeführt sein. Leuchtknopfreihen gelten nur, wenn sie eingeschaltet sind.

Alle Linien können durch gleichmäßig dichte Markierungsknopfreihen ersetzt werden. StVO § 39 (5)

 

 
     

Nebel, Schneefall, Regen

Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. StVO § 3 (1)

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. StVO § 17 (3)  

 


       

Notrufsäule

Die Notrufsäulen stehen in einem Abstand von ca. 2 km auf der Autobahn. jh

 

 
  

Panne

Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke, sind zu verwenden. StVO § 15

 


   

Stau auf der Autobahn

Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden. StVO § 11 (2) 

Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen. StVO § 16 (2)

Das Handyverbot gilt nicht für ein stehendes Fahrzeug wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist. StVO § 23 (1b) 

 

 
  

Verkehrskontrolle durch die Polizei

Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden.

Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen. StVO § 36 (5) 

 

 
      

Vorfahrt gewähren (Zeichen 205)

Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt. StVO § 18 (3)

Wer ein Fahrzeug führt, muss Vorfahrt gewähren. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird. Das Zeichen 205 steht unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung. Es kann durch dasselbe Zeichen mit Zusatzzeichen, das die Entfernung angibt, angekündigt sein. StVO (Anlage 2) 2  

 

   

FAQ - Fragen und Antworten

   

Darf man im Stau auf der Autobahn das Handy benutzen?
Das Handyverbot gilt nicht für ein stehendes Fahrzeug wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist. StVO § 23 (1b)

 
Wann muss man eine Rettungsgasse bilden?
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden. StVO § 11 (2)

 
Wie schnell muss ein Kraftfahrzeug fahren können, damit es auf die Autobahn darf?
Autobahnen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese. StVO § 18 (1) 

 

   

Bußgeldkatalog (BKatV)

  

79
Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug
70 € Bußgeld    1 Punkt    B-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot


80.1
An dafür nicht vorgesehener Stelle auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen eingefahren mit Gefährdung
75 € Bußgeld    1 Punkt    A-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot


82
Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet
75 € Bußgeld    1 Punkt    A-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot


83.1
Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren in einer Ein- oder Ausfahrt
75 € Bußgeld    1 Punkt    A-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot

auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen
130 € Bußgeld    1 Punkt    A-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot

auf der durchgehenden Fahrbahn
200 € Bußgeld    2 Punkte    A-Verstoß (Probezeit)    1 Monat Fahrverbot


85
Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt
70 € Bußgeld    1 Punkt    B-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot


87a
Mit einem Lastkraftwagen über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, einschließlich Anhänger, oder einer Zugmaschine den äußerst linken Fahrstreifen bei Schneeglätte oder Glatteis oder, obwohl die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist, benutzt
80 € Bußgeld    1 Punkt    B-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot


88
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt
75 € Bußgeld    1 Punkt    A-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot  

 

   

Verkehrszeichen

  

Beginn der Autobahn (Zeichen 330.1)
Ende der Autobahn (Zeichen 330.2)

   

Tankstelle, mit Autogas, mit Erdgas, Wasserstoff, Ladestation für Elektrofahrzeuge

   

Tankmöglichkeit alle Kraftstoffarten (Zeichen 365-71)

 

 

Sprüche

  

Muß man eigentlich die Rettungsgasse nur in Nordrhein-Westfalen bilden?

Warum ???
Wegen dem Länderwappen von NRW.

Fahrschüler während der praktischen Ausbildung auf der Autobahn

       

Verkehrsfuchs l 2025