Herr Henke, ich dachte immer, das ein Überholverbotsschild nur gilt, wenn man Gegenverkehr hat.

Kursteilnehmer im Aufbauseminar für Fahranfänger auf die Frage: Warum bin ich hier?

 

Überholen

   

Allgemeines

Es ist links zu Überholen.

Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. StVO § 5 (2) 

 


    

Abgehende Fahrstreifen

Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden. StVO § 7a (1)

 

 
     

Ausfädelungsstreifen

Auf Ausfädelungsstreifen (Verzögerungsstreifen) darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden. StVO § 7a (3) 

 

 
      

Einfädelungsstreifen

Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen (Beschleunigungsstreifen) schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. StVO § 7a (2)

    

 
      

Ende sämtlicher streckenbezogen­er Überholverbote

Das Zeichen kann in einer Fahrstreifentafel oder einer Aufweitungstafel integriert sein. Dann bezieht sich das (Zeichen 282) nur auf den jeweiligen Fahrstreifen, für den die streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen vorher angeordnet worden waren. StVO (Anlage 2) 60

 

 
  

Fahrstreifenbegenzung

Wer ein Fahrzeug führt, darf die durchgehende Linie auch nicht teilweise überfahren. Die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) kann zur Abtrennung des Gegenverkehrs aus einer Doppellinie bestehen. StVO (Anlage 2) 68  

 

 
  

Fußgänger auf der Fahrbahn

Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von Rad Fahrenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. StVO § 5 (4)

 


    

Fußgängerüberweg

An Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) darf nicht überholt werden. StVO § 26 (3)  

Auch Markierungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf. StVO § 39 (5)

 

 
     

Radfahrer im Straßenverkehr

Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von Rad Fahrenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. StVO § 5 (4)

Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden. StVO § 2 (4)

Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt. StVO (Anlage 2) 23  

 

 
     

Sperrflächen

Wer ein Fahrzeug führt, darf Sperrflächen (Zeichen 298) nicht benutzen. StVO (Anlage 2) 72

 

 
 

Überholverbot

Überholverbot (Zeichen 276) für Kraftfahrzeuge aller Art. StVO (Anlage 2) 53

Ende des Überholverbots (Zeichen 280) für Kraftfahrzeuge aller Art. StVO (Anlage 2) 58   

 

 
   

Überholverbot

Überholverbot (Zeichen 278) für Kraftfahrzeuge aller Art. StVO (Anlage 2) 53

Das Zusatzzeichen (1024-17) erlaubt das Überholen von Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen überholt werden.

 

 
      

Überholverbot

Überholverbot (Zeichen 277) für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. StVO (Anlage 2) 54  

Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t. StVO (Anlage 2) 59   

 

 
     

Überholverbot

Verbot des Überholens (Zeichen 277.1) von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen. Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen. StVO (Anlage 2) 54.4  

Ende des Verbots des Überholens (Zeichen 281.1) von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen. StVO (Anlage 2) 59.1   

 

 
  

Gefahrzeichen + Überholverbot

Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen (zB. Kurve) angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr (zB. Kurve) nicht mehr besteht. StVO (Anlage 2) 55


Woran erkennt man eigentlich wann eine Kurve zu Ende ist ??
Wenn man wieder geradeaus fährt. jh

 


     

Warnblinkanlage

Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden. StVO § 20 (3) 

 

   

Begriffe

    

Seitenabstand
Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von Rad Fahrenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. StVO § 5 (4)


Vorbeifahren

Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt ist. Muss ausgeschert werden, ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen – wie beim Überholen – anzukündigen. StVO § 6  

 
       

Bußgeldkatalog

   

17
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


18
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


153a
Überholt unterr Nichtbeachten von Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277)
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

 
       

FAQ - Fragen und Antworten

   

Muss man beim Überholen den Blinker benutzen?
Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. StVO § 5 (4a)


Wann darf man die Hupe benutzen?
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schallzeichen angekündigt werden. StVO § 5 (5) 


Wann darf man die Lichthupe benutzen?
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden. StVO § 5 (5)

 
   

Bilder

  
    


      

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