Überholen
Allgemeines
Es ist links zu Überholen.
Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. StVO § 5 (2)
Abgehende Fahrstreifen
Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden. StVO § 7a (1)
Ausfädelungsstreifen (Verzögerungsstreifen)
Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden. StVO § 7a (3)
Einfädelungsstreifen (Beschleunigungsstreifen)
Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. StVO § 7a (2)
Ende sämtlicher streckenbezogener Überholverbote (Zeichen 282)
Das Zeichen 282 kann in einer Fahrstreifentafel oder einer Aufweitungstafel integriert sein. Dann bezieht sich das Zeichen nur auf den jeweiligen Fahrstreifen, für den die streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen vorher angeordnet worden waren. StVO (Anlage 2) 60
Fahrstreifenbegenzung (Zeichen 295)
Wer ein Fahrzeug führt, darf die durchgehende Linie (Zeichen 295) auch nicht teilweise überfahren. Die Fahrstreifenbegrenzung kann zur Abtrennung des Gegenverkehrs aus einer Doppellinie bestehen. StVO (Anlage 2) 68
Fußgänger auf der Fahrbahn
Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von Rad Fahrenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. StVO § 5 (4)
Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden. Wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden. StVO § 25 (1)
Fußgängerüberweg (Zeichen 293)
An Fußgängerüberwegen darf nicht überholt werden. StVO § 26 (3)
Radfahrer im Straßenverkehr
Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von Rad Fahrenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. StVO § 5 (4)
Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art (Zeichen 276)
Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art. StVO (Anlage 2) 58
Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote. StVO (Anlage 2) 60
Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art (Zeichen 276)
Das Zusatzzeichen erlaubt das Überholen von Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen überholt werden. (Zeichen 1024-17)
Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t (Zeichen 277)
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. StVO (Anlage 2) 54
Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t. StVO (Anlage 2) 59
Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote. StVO (Anlage 2) 60
Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen (Zeichen 277.1)
Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen. StVO (Anlage 2) 54.4
Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen. StVO (Anlage 2) 59.1
Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote. StVO (Anlage 2) 60
Warnblinkanlage
Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden. StVO § 20 (3)
Begriffe
Seitenabstand
Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von Rad Fahrenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. StVO § 5 (4)
Vorbeifahren
Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt ist. Muss ausgeschert werden, ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen – wie beim Überholen – anzukündigen. StVO § 6
Bußgeldkatalog (BKatV)
17
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
100 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
18
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt
80 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
153a
Überholt unterr Nichtbeachten von Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277)
70 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
FAQ - Fragen und Antworten
Muss man beim Überholen den Blinker benutzen?
Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. StVO § 5 (4a)
Wann darf man die Hupe benutzen?
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schallzeichen angekündigt werden. StVO § 5 (5)
Wann darf man die Lichthupe benutzen?
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden. StVO § 5 (5)
Wen darf man in dieser Situation überholen?
Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen (Zeichen 1049-11), dürfen überholt werden. Das Zusatzzeichen 1001-31 gibt die Länge der Strecke an in diesem Fall 600 m.
Bilder
Sprüche
Rechter Ersatzblinker
Fahrschülerin auf der Suche nach dem Linken
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