Zeichen 401 (Bundesstraßen)

 


   

Zeichen 405 (Autobahnen)

  


    

Zeichen 406 (Knotenpunkte der Autobahnen)

So sind Knotenpunkte der Autobahnen (Autobahnausfahrten, Autobahnkreuze und Autobahndreiecke) beziffert. StVO (Anlage 3) 41

 


   

Zeichen 410 (Europastraßen)

  


    

Zeichen 415 (Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen)

Das Zusatzzeichen "Nebenstrecke" oder der Zusatz "Nebenstrecke" im Wegweiser weist auf eine Straßenverbindung von untergeordneter Bedeutung hin. StVO (Anlage 3) zu Zeichen 47 bis 49

  


   

Zeichen 418 (Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen)

Das Zusatzzeichen "Nebenstrecke" oder der Zusatz "Nebenstrecke" im Wegweiser weist auf eine Straßenverbindung von untergeordneter Bedeutung hin. StVO (Anlage 3) zu Zeichen 47 bis 49

  


    

Zeichen 419 (Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung)

Das Zusatzzeichen "Nebenstrecke" oder der Zusatz "Nebenstrecke" im Wegweiser weist auf eine Straßenverbindung von untergeordneter Bedeutung hin. StVO (Anlage 3) zu Zeichen 47 bis 49

       


   

Zeichen 421 (Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten)

      


   

Zeichen 422 (Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten)

       


   

Zeichen 430 (Pfeilwegweiser zur Autobahn)

Pfeilwegweiser zur Autobahn. StVO (Anlage 3) 50

   


   

Zeichen 432 (Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung)

Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung. StVO (Anlage 3) 51

    


   

Zeichen 434 (Tabellenwegweiser)

Der Tabellenwegweiser kann auch auf einer Tafel zusammengefasst sein. Die Zielangaben in einer Richtung können auch auf separaten Tafeln gezeigt werden. StVO (Anlage 3) 52

  


   

Zeichen 437 (Straßennamensschild)

Das Zeichen hat entweder weiße Schrift auf dunklem Grund oder schwarze Schrift auf hellem Grund. Es kann auch an Bauwerken angebracht sein. StVO (Anlage 3) 54

  


     

Zeichen 438 (Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen)

     


    

Zeichen 439 (Gegliederter Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen)

  


      

Zeichen 440 (Vorwegweiser zur Autobahn)

       


     

Zeichen 441 (Gegliederter Vorwegweiser zur Autobahn)

       


    

Zeichen 448 (Ankündigungstafel auf Autobahnen)

Das Zeichen weist auf eine Autobahnausfahrt, ein Autobahnkreuz oder Autobahndreieck hin. Es schließt Zeichen 406 ein. StVO (Anlage 3) 55

Die Nummer (26) ist die laufende Nummer der Autobahnausfahrten, Autobahnkreuze und Autobahndreiecke der gerade befahrenen Autobahn. Sie dient der besseren Orientierung. StVO (Anlage 3) 55    

    


   

Zeichen 448.1 (Autohof)

Mit dem Zeichen wird ein Autohof in unmittelbarer Nähe einer Autobahnausfahrt angekündigt. Der Autohof wird einmal am rechten Fahrbahnrand 500 bis 1000 m vor dem Zeichen 448 angekündigt. Auf einem Zusatzzeichen wird durch grafische Symbole der Leistungsumfang des Autohofs dargestellt. StVO (Anlage 3) 58

   


    

Zeichen 449 (Vorwegweiser auf Autobahnen)

     


    

Zeichen 450 (Ankündigungsbake auf Autobahnen)

Das Zeichen steht 300 m, 200 m und 100 m vor einem Autobahnknotenpunkt, Autobahnanschlussstelle, Autobahnkreuz oder Autobahndreieck. Es steht auch vor einer bewirtschafteten Rastanlage. Vor einem Knotenpunkt kann auf der 300 m-Bake die Nummer des Knotenpunktes angezeigt sein. StVO (Anlage 3)  

 


    

Zeichen 453 (Entfernungstafel auf Autobahnen)

Die Entfernungstafel gibt Fernziele und die Entfernung zur jeweiligen Ortsmitte an. Ziele, die über eine andere als die gerade befahrene Autobahn zu erreichen sind, werden unterhalb des waagerechten Striches angegeben. StVO (Anlage 3) 61

   


    

Zeichen 454 (Umleitungswegweiser)

Die Zeichen 454 und 455.1 können durch eine Zielangabe auf einem Schild über den Zeichen ergänzt sein. Werden nur bestimmte Verkehrsarten umgeleitet, sind diese auf einem Zusatzzeichen über dem Zeichen angegeben. StVO (Anlage 3) 66

   


    

Zeichen 455.1 (Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung)

Die Zeichen 454 und 455.1 können durch eine Zielangabe auf einem Schild über den Zeichen ergänzt sein. Werden nur bestimmte Verkehrsarten umgeleitet, sind diese auf einem Zusatzzeichen über dem Zeichen angegeben. StVO (Anlage 3) 67

   


     

Zeichen 455.2 (Ende der Umleitung in Verbindung mit Zeichen 455.1)

    


    

Zeichen 457.1 (Umleitungsankündigung)

   


    

Zeichen 457.2 (Ende der Umleitung)

     


     

Zeichen 458 (Planskizze)

   


    

Zeichen 460 (Bedarfsumleitung für den Autobahnverkehr)

Das Zeichen kennzeichnet eine alternative Streckenführung im nachgeordneten Straßennetz zwischen Autobahnanschlussstellen. StVO (Anlage 3) 76

   


    

Zeichen 466 (Weiterführende Bedarfsumleitung für den Autobahnverkehr)

Kann der umgeleitete Verkehr an der nach Zeichen 460 vorgesehenen Anschlussstelle noch nicht auf die Autobahn zurückgeleitet werden, wird er durch dieses Zeichen über die nächste Bedarfsumleitung weitergeführt. StVO (Anlage 3) 77

       


    

Zeichen 467.1 (Umlenkungspfeil Streckenempfehlung)

Das Zeichen kennzeichnet Alternativstrecken auf Autobahnen, deren Benutzung im Bedarfsfall empfohlen wird (Streckenempfehlung). StVO (Anlage 3) 78

    


    

Zeichen 467.2 (Umlenkungspfeil)

Das Zeichen kennzeichnet das Ende einer Streckenempfehlung. StVO (Anlage 3) 79


        


   

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