A-Verstoß
Schwerwiegende Zuwiderhandlung
Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende Zuwiderhandlung (A-Verstoß) begangen hat. StVG § 2a (2)
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
4.1
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen Anderen gefährdet
80 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
4.2
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen Anderen behindert
80 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
Geschwindigkeit
8.1
Mit nichtangepasster Geschwindigkeit gefahren trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (zum Beispiel: Nebel, Glatteis)
100 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
9
Festgesetzte Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten
80 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
10
Beim Führen eines Fahrzeugs ein Kind, einen Hilfsbedürftigen oder älteren Menschen gefährdet, insbesondere durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit, mangelnde Bremsbereitschaft oder unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren oder Überholen
80 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
Geschwindigkeit (Pkw und Motorrad)
11
Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit Kraftfahrzeugen (Pkw und Motorräder) innerhalb geschlossener Ortschaft
21 - 25 km/h
115 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
26 - 30 km/h
180 € Bußgeld 1 Punkt A- Verstoß Kein Fahrverbot ***
31 - 40 km/h
260 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
41 - 50 km/h
400 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
51 - 60 km/h
560 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 2 Monate Fahrverbot
61 - 70 km/h
700 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 3 Monate Fahrverbot
Über 70 km/h
800 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 3 Monate Fahrverbot
Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit Kraftfahrzeugen (Pkw und Motorräder) außerhalb geschlossener Ortschaft
21 - 25 km/h
100 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
26 - 30 km/h
150 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot ***
31 - 40 km/h
200 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot ***
41 - 50 km/h
320 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
51 - 60 km/h
480 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
61 - 70 km/h
600 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 2 Monate Fahrverbot
Über 70 km/h
700 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 3 Monate Fahrverbot
***
Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. BKat § 4 (2)
Abstand
12.5
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h Abstand weniger als
5/10 des halben Tachowertes
75 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
4/10 des halben Tachowertes
100 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
3/10 des halben Tachowertes
160 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
2/10 des halben Tachowertes
240 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
1/10 des halben Tachowertes
320 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
12.6
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/ h Abstand weniger als
5/10 des halben Tachowerte
75 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
4/10 des halben Tachowertes
100 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
3/10 des halben Tachowertes
160 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
2/10 des halben Tachowertes
240 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 2 Monate Fahrverbot
1/10 des halben Tachowertes
320 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 3 Monate Fahrverbot
12.7
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h Abstand weniger als
5/10 des halben Tachowertes
100 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
4/10 des halben Tachowertes
180 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
3/10 des halben Tachowertes
240 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
2/10 des halben Tachowertes
320 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 2 Monate Fahrverbot
1/10 des halben Tachowertes
400 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 3 Monate Fahrverbot
Überholen
17
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
100 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
18
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt
80 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
19
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
100 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
19.1
... und dabei ein Überholverbot (§ 19 Absatz 1 Satz 3 StVO, Zeichen 276, 277, 277.1) nicht beachtet oder eine Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt
150 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
19.1.1
... mit Gefährdung
250 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
19.1.2
... mit Sachbeschädigung
300 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
21
Mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug
120 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
21.1
... mit Gefährdung
200 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
21.2
... mit Sachbeschädigung
240 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
22
Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet
80 € Bußgeld 1 Punkte A-Verstoß Kein Fahrverbot
Vorfahrt
34
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch eine vorfahrtberechtigte Person gefährdet
100 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren
39.1
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen mit Gefährdung
140 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
41
Beim Abbiegen auf zu Fuß Gehende keine besondere Rücksicht genommen und diese dadurch gefährdet
140 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
42.1
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen mit Gefährdung.
70 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
44
Beim Abbiegen in ein Grundstück einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet
80 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
45
Mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren
70 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
Besondere Verkehrslagen
50
Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet
200 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
50.1
... mit Behinderung
240 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
50.2
... mit Gefährdung
280 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
50.3
... mit Sachbeschädigung
320 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
50a
Unberechtigt mit einem Fahrzeug auf einer Autobahn oder Außerortsstraße eine freie Gasse für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen benutzt
240 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
50a.1
... mit Behinderung
280 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
50a.2
... mit Gefährdung
300 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
50a.3
... mit Sachbeschädigung
320 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
Autobahnen und Kraftfahrstraßen
80.1
An dafür nicht vorgesehener Stelle auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen eingefahren mit Gefährdung.
75 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
82
Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet.
75 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
83.1
Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren in einer Ein- oder Ausfahrt.
75 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
83.2
... auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen.
130 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
83.3
... auf der durchgehenden Fahrbahn.
200 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
88
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt
75 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
Bahnübergänge
89
Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet.
80 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
89a
Kraftfahrzeug an einem Bahnübergang (Zeichen 151, 156 bis einschließlich Kreuzungsbereich von Schiene und Straße) unzulässig überholt.
70 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
89b.1
... in den Fällen des § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 StVO.
80 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
89b.2
... in den Fällen des § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 5 StVO außer bei geschlossener Schranke.
240 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
92.1
An einer Haltestelle (Zeichen 224) an einem haltenden Omnibus des Linienverkehrs, einer haltenden Straßenbahn oder einem haltenden gekennzeichneten Schulbus nicht mit Schrittgeschwindigkeit oder ohne ausreichenden Abstand rechts vorbeigefahren oder nicht gewartet, obwohl dies nötig war und Fahrgäste ein- oder ausstiegen, und dadurch einen Fahrgast behindert
60 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
92.2
... gefährdet
70 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
93
Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichneten Schulbus, der sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle (Zeichen 224) nähert, überholt.
60 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
95.1
An einem Omnibus des Linienverkehrs oder einem gekennzeichneten Schulbus, die an einer Haltestelle (Zeichen 224) hielten und Warnblinklicht eingeschaltet hatten, nicht mit Schrittgeschwindigkeit oder ohne ausreichendem Abstand vorbeigefahren oder nicht gewartet, obwohl dies nötig war, und dadurch einen Fahrgast behindert
60 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
95.2
... gefährdet
70 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
Fußgängerüberwege
113
An einem Fußgängerüberweg, den zu Fuß Gehende oder Fahrende von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen erkennbar benutzen wollten, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht, oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt.
80 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
Übermäßige Straßenbenutzung
116
Ohne Erlaubnis ein Fahrzeug oder einen Zug geführt, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmasse die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschritten oder dessen Bauart dem Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld ließ.
60 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
Zeichen eines Polizeibeamten
129
Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt.
70 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
132
Als Kfz-Führer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
90 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
132.1
... mit Gefährdung
200 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
132.2
... mit Sachbeschädigung
240 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
132.3
... bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen
200 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
132.3.1
... mit Gefährdung
320 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
132.3.2
... mit Sachbeschädigung
360 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
132a
Als Radfahrer oder Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
60 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
132a.1
... mit Gefährdung
100 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
132a.2
... mit Sachbeschädigung
120 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
132a.3
... bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen
100 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
132a.3.1
... mit Gefährdung
160 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
132a.3.2
... mit Sachbeschädigung
180 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
133.1
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten
70 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
133.2
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet
100 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
133.3.1
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert
100 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
133.3.2
... gefährdet
150 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
Blaues und gelbes Blinklicht
135
Einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet hatte, nicht sofort freie Bahn geschaffen
240 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
135.1
... mit Gefährdung
280 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
135.2
... mit Sachbeschädigung
320 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
Vorschriftzeichen
136
Dem Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt (Zeichen 201)
80 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
150
Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) nicht befolgt
oder trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) gehalten und dadurch einen Anderen gefährdet
70 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
153a
Überholverbot (Zeichen 276, 277, 277.1) nicht beachtet
70 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
171
Ohne erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung einen oder mehrere Fahrgäste in einem in § 48 Absatz 1 Fahrerlaubnisverordnung genannten Fahrzeug befördert
75 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
172
Als Halter die Fahrgastbeförderung in einem in § 48 Absatz 1 Fahrerlaubnisverordnung genannten Fahrzeug angeordnet oder zugelassen, obwohl der Fahrzeugführer die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besaß
75 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
Zulassung
175
Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Einzelgenehmigung oder Zulassung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt.
70 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
0,5 Promille-Grenze
241
Führen eines Kraftfahrzeug mit einer Alkoholkonzentration im Atem oder im Blut oder einer Alkoholmenge, die zu einer Atem- oder Blutalkoholkonzentration geführt hat von 0,25 mg/l oder mehr bzw. 0,5 Promille oder mehr.
500 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
241.1
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister
1000 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 3 Monate Fahrverbot
241.2
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister
1500 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 3 Monate Fahrverbot
Berauschende Mittel
242
Kraftfahrzeug unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a Absatz 2 StVG genannten berauschenden Mittels geführt.
500 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
242.1
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister
1000 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 3 Monate Fahrverbot
242.2
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister
1500 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 3 Monate Fahrverbot
Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
243
In der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter Wirkung eines solchen Getränks angetreten.
250 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
Bahnübergänge
244
Beim Führen eines Kraftfahrzeuges einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert.
700 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 3 Monate Fahrverbot
245
Beim zu Fuß gehen, Rad fahren oder als andere nicht motorisierte am Verkehr teilnehmende Person einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert.
350 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
246.1
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt beim Führen eines Fahrzeugs
100 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
246.2
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt beim Führen eines Fahrzeugs mit Gefährdung
150 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
246.3
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt beim Führen eines Fahrzeugs mit Sachbeschädigung
200 € Bußgeld 2 Punkte A-Verstoß 1 Monat Fahrverbot
Begleitetes Fahren
251a
Beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren ein Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE ohne Begleitung geführt.
70 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
Verkehrsfuchs.de / 2024