A-Verstoß

 

Allgemeines

Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende Zuwiderhandlung begangen hat. StVG § 2a (2)  

Schwerwiegende Zuwiderhandlungen (A-Verstoß) sind Straftaten, soweit sie nicht bereits zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben und Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24, 24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. FeV (Anlage 12)  

 
  

Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

   

4.1
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen Anderen gefährdet
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


4.2
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen Anderen behindert
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

  

Geschwindigkeit

    

8.1
Mit nichtangepasster Geschwindigkeit gefahren trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (zum Beispiel: Nebel, Glatteis)
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 
9
Festgesetzte Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 
10
Beim Führen eines Fahrzeugs ein Kind, einen Hilfsbedürftigen oder älteren Menschen gefährdet, insbesondere durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit, mangelnde Bremsbereitschaft oder unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren oder Überholen
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

  

Geschwindigkeit (Pkw und Motorrad)

    

11
Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit Kraftfahrzeugen innerhalb geschlossener Ortschaft

21 - 25 km/h
115 € Bußgeld   1 Punkt    A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

26 - 30 km/h
180 € Bußgeld   1 Punkt    A- Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot ***

31 - 40 km/h
260 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

41 - 50 km/h
400 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

51 - 60 km/h
560 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   2 Monate Fahrverbot

61 - 70 km/h
700 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   3 Monate Fahrverbot

Über 70 km/h
800 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   3 Monate Fahrverbot

 

Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit Kraftfahrzeugen außerhalb geschlossener Ortschaft

21 - 25 km/h
100 € Bußgeld   1 Punkt    A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

26 - 30 km/h
150 € Bußgeld   1 Punkt    A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot ***

31 - 40 km/h
200 € Bußgeld   1 Punkt    A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot ***  

41 - 50 km/h
320 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

51 - 60 km/h
480 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

61 - 70 km/h
600 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   2 Monate Fahrverbot

Über 70 km/h
700 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   3 Monate Fahrverbot


***

Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. BKat § 4 (2)

 

  

Abstand

   

12.5
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h Abstand weniger als

5/10 des halben Tachowertes
75 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

4/10 des halben Tachowertes
100 € Bußgeld  1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

3/10 des halben Tachowertes
160 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

2/10 des halben Tachowertes
240 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

1/10 des halben Tachowertes
320 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

12.6
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h Abstand weniger als

5/10 des halben Tachowerte
75 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

4/10 des halben Tachowertes
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

3/10 des halben Tachowertes
160 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

2/10 des halben Tachowertes
240 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   2 Monate Fahrverbot

1/10 des halben Tachowertes
320 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   3 Monate Fahrverbot

 

12.7
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h Abstand weniger als

5/10 des halben Tachowertes
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

4/10 des halben Tachowertes
180 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

3/10 des halben Tachowertes
240 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

2/10 des halben Tachowertes
320 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   2 Monate Fahrverbot

1/10 des halben Tachowertes 
400 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   3 Monate Fahrverbot

 

  

Überholen

   

17
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


18

Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


19
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

und dabei ein Überholverbot (§ 19 Absatz 1 Satz 3 StVO, Zeichen 276, 277, 277.1) nicht beachtet oder eine Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt
150 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

mit Gefährdung
250 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

mit Sachbeschädigung
300 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

 
21
Mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug
120 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

mit Gefährdung
200 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

mit Sachbeschädigung
240 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

 
22
Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet
80 € Bußgeld   1 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

   

Vorfahrt

  

34
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch eine vorfahrtberechtigte Person gefährdet
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot 

 

  

Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren

  

39.1
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen mit Gefährdung
140 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

 
41
Beim Abbiegen auf zu Fuß Gehende keine besondere Rücksicht genommen und diese dadurch gefährdet
140 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

 
42.1
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen mit Gefährdung.
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 
44
Beim Abbiegen in ein Grundstück einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 
45
Mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

  

Besondere Verkehrslagen

   

50
Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet
200 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

mit Behinderung
240 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

mit Gefährdung
280 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

mit Sachbeschädigung
320 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

 

50a
Unberechtigt mit einem Fahrzeug auf einer Autobahn oder Außerortsstraße eine freie Gasse für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen benutzt
240 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

mit Behinderung
280 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

mit Gefährdung
300 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

mit Sachbeschädigung
320 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

 

    

Autobahn und Kraftfahrstraßen

   

80
An dafür nicht vorgesehener Stelle auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen eingefahren mit Gefährdung
75 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


82
Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet
75 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 
83.1
Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren in einer Ein- oder Ausfahrt.
75 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen.
130 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

auf der durchgehenden Fahrbahn.
200 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

 
88
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt
75 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

  

Bahnübergänge

  

89
Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet.
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


89a
Kraftfahrzeug an einem Bahnübergang (Zeichen 151, 156 bis einschließlich Kreuzungsbereich von Schiene und Straße) unzulässig überholt.
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

in den Fällen des § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 StVO.
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

in den Fällen des § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 5 StVO außer bei geschlossener Schranke.
240 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

 

  

Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

  

92.1
An einer Haltestelle (Zeichen 224) an einem haltenden Omnibus des Linienverkehrs, einer haltenden Straßenbahn oder einem haltenden gekennzeichneten Schulbus nicht mit Schrittgeschwindigkeit oder ohne ausreichenden Abstand rechts vorbeigefahren oder nicht gewartet, obwohl dies nötig war und Fahrgäste ein- oder ausstiegen, und dadurch einen Fahrgast behindert
60 € Bußgeld   1 Punkt    A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

gefährdet
70 € Bußgeld   1 Punkt    A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 
93
Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichneten Schulbus, der sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle (Zeichen 224) nähert, überholt.
60 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 
95.1
An einem Omnibus des Linienverkehrs oder einem gekennzeichneten Schulbus, die an einer Haltestelle (Zeichen 224) hielten und Warnblinklicht eingeschaltet hatten, nicht mit Schrittgeschwindigkeit oder ohne ausreichendem Abstand vorbeigefahren oder nicht gewartet, obwohl dies nötig war, und dadurch einen Fahrgast behindert
60 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

gefährdet
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

   

Fußgängerüberwege

     

113
An einem Fußgängerüberweg, den zu Fuß Gehende oder Fahrende von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen erkennbar benutzen wollten, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht, oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt.
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß  (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

   

Übermäßige Straßenbenutzung

  

116
Ohne Erlaubnis ein Fahrzeug oder einen Zug geführt, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmasse die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschritten oder dessen Bauart dem Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld ließ.
60 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

  

Zeichen eines Polizeibeamten

   

129
Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt.
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß  (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

  

Wechsellicht, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

  

132
Als Kfz-Führer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
90 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

mit Gefährdung
200 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

mit Sachbeschädigung
240 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot


132.3
Bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen
200 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

mit Gefährdung
320 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

mit Sachbeschädigung
360 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

 

  

Wechsellicht- und Dauerlichtzeichen (Radfahrer)

    

132a
Als Radfahrer oder Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
60 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

mit Gefährdung
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

mit Sachbeschädigung
120 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


132a.3
Bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

mit Gefährdung
160 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

mit Sachbeschädigung
180 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

 

Grünpfeil (Schild)

   

133.1
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


133.2
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil  den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)  Kein Fahrverbot


133.3.1
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)  Kein Fahrverbot

gefährdet
150 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)  Kein Fahrverbot

 

  

Blaues und gelbes Blinklicht

   

135
Einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet hatte, nicht sofort freie Bahn geschaffen
240 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

mit Gefährdung
280 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

mit Sachbeschädigung
320 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

 

    

Vorschriftzeichen

   

136
Dem Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt (Zeichen 201)
80 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


150
Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) nicht befolgt
oder trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) gehalten und dadurch einen Anderen gefährdet
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot


153a
Überholverbot (Zeichen 276, 277, 277.1) nicht beachtet
70 € Bußgeld  1 Punkt   A-Verstoß   Kein Fahrverbot

 

  

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    

171
Ohne erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung einen oder mehrere Fahrgäste in einem in § 48 Absatz 1 Fahrerlaubnisverordnung genannten Fahrzeug befördert
75 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


172
Als Halter die Fahrgastbeförderung in einem in § 48 Absatz 1 Fahrerlaubnisverordnung genannten Fahrzeug angeordnet oder zugelassen, obwohl der Fahrzeugführer die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besaß
75 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

    

Zulassung

  

175
Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Einzelgenehmigung oder Zulassung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt.
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

  

0.5 Promille-Grenze

  

241
Führen eines Kraftfahrzeug mit einer Alkoholkonzentration im Atem oder im Blut oder einer Alkoholmenge, die zu einer Atem- oder Blutalkoholkonzentration geführt hat von 0,25 mg/l oder mehr bzw. 0,5 Promille oder mehr.
500 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister
1000 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   3 Monate Fahrverbot

bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister
1500 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   3 Monate Fahrverbot

 

    

Berauschende Mittel

  

242
Kraftfahrzeug unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a Absatz 2 StVG genannten berauschenden Mittels geführt.
500 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister
1000 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   3 Monate Fahrverbot

bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister
1500 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   3 Monate Fahrverbot

 

     

Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

   

243
In der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter Wirkung eines solchen Getränks angetreten.
250 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

  

Bahnübergänge

  

244
Beim Führen eines Kraftfahrzeuges einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert.
700 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   3 Monate Fahrverbot


245
Beim zu Fuß gehen, Rad fahren oder als andere nicht motorisierte am Verkehr teilnehmende Person einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert.
350 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

 

     

Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

   

246.1
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt beim Führen eines Fahrzeugs
100 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot

mit Gefährdung
150 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

mit Sachbeschädigung
200 € Bußgeld   2 Punkte   A-Verstoß (Probezeit)   1 Monat Fahrverbot

 

      

Begleitetes Fahren

  

251a
Beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren ein Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE ohne Begleitung geführt.
70 € Bußgeld   1 Punkt   A-Verstoß (Probezeit)   Kein Fahrverbot


      

Verkehrsfuchs l 2026