Führerschein
Allgemeines
Der Führerschein ist die amtliche Bestätigung, dass der darin bezeichneten Person eine Fahrerlaubnis in dem genannten Umfang erteilt ist. BGH NJW 73474
Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist ein gültiger Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. FeV § 4 (2)
Entzug der Fahrerlaubnis
Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. StVG § 3 (1)
Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. StVG § 3 (2)
Fahreignungsseminar für Kraftfahrer mit Punkten
Nehmen Inhaber einer Fahrerlaubnis freiwillig an einem Fahreignungsseminar teil und legen sie hierüber der nach Landesrecht zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars eine Teilnahmebescheinigung vor, wird ihnen bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten ein Punkt abgezogen; maßgeblich ist der Punktestand zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung. StVG § 4 (7)
Der Besuch eines Fahreignungsseminars führt jeweils nur einmal innerhalb von fünf Jahren zu einem Punktabzug. StVG § 4 (7)
Fahrverbot
Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24, die er unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihm die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. StVG § 25 (1)
Wird von der Anordnung eines Fahrverbots ausnahmsweise abgesehen, so soll das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden. BKat § 4 (4)
Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam. StVG § 25 (2)
Gültigkeitsdauer von Führerscheinen
Die Gültigkeit der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet. Die Vorschriften des § 23 Absatz 1 bleiben unberührt.
Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. Absatz 1 bleibt unberührt. FeV § 24a (2)
Internationaler Führerschein
Kraftfahrzeugführer erhalten auf Antrag den Internationalen Führerschein, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und die für das Führen des Fahrzeugs erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einem ab dem 1. Januar 1999 zu verwendenden Muster oder eine ausländische Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nachweisen. FeV § 25a (1)
Dem Antrag auf Erteilung eines Internationalen Führerscheins sind ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht, und der Führerschein beizufügen. FeV § 25a (2)
Mitführpflicht von Führerscheinen
Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist ein gültiger Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. FeV § 4 (2)
Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer während der Fahrt seinen Führerschein nicht dabei hat. FeV § 75 4.
Punkte
Punkte ergeben sich mit der Begehung der Straftat oder Ordnungswidrigkeit, sofern sie rechtskräftig geahndet wird. Soweit in Entscheidungen über Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten auf Tateinheit entschieden worden ist, wird nur die Zuwiderhandlung mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. StVG § 4 (2)
Punktestand
Seinen aktuellen Punktestand kann man jederzeit kostenlos beim Kraftfahrtbundesamt (KBA.de) schriftlich anfordern. Man kann seinen Punktestand auch persönlich beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg, Fördestraße 16 erfragen. Dafür braucht man einen gültigen Personalausweis oder den Reisepass.
Prüfbescheinigung (Begleitetes Fahren)
Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung (Begleitetes Fahren) zustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Die Prüfbescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen. FeV § 48a (3)
Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 48a Absatz 3 Satz 2 die Prüfungsbescheinigung nicht mitführt oder aushändigt. FeV § 75 13.
Schlüsselzahlen
Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben sind in Form von Schlüsselzahlen in Feld 12 im Führerschein einzutragen.
Beziehen sie sich auf einzelne Fahrerlaubnisklassen, sind sie in Feld 12 in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklasse einzutragen.
Solche, die für alle erteilten Fahrerlaubnisklassen gelten, sind in der letzten Zeile des Feldes 12 unter den Spalten 9 bis 12 zu vermerken. FeV (Anlage 9)
Begriffe
168
Führerschein oder Bescheinigung oder die Übersetzung des ausländischen Führerscheins nicht mitgeführt
10 € Bußgeld
251a
Beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren ein Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE ohne Begleitung geführt
70 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
Tilgungsfristen für Punkte
2 Jahre und 6 Monate
bei Entscheidungen über eine Ordnungswidrigkeit, die in der Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe s Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb als verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeit mit einem Punkt bewertet ist oder soweit weder ein Fall des Buchstaben a noch der Nummer 2 Buchstabe b vorliegt und in der Entscheidung ein Fahrverbot angeordnet worden ist. StVG § 29 (1) 1.
5 Jahre
bei Entscheidungen über eine Straftat, vorbehaltlich der Nummer 3 Buchstabe a, bei Entscheidungen über eine Ordnungswidrigkeit, die in der Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe s Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa als besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten bewertet ist, bei von der nach Landesrecht zuständigen Behörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen, bei Mitteilungen über die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, einem Aufbauseminar, einem besonderen Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung. StVG § 29 (1) 2.
10 Jahre
Jahre bei Entscheidungen über eine Straftat, in denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist, bei Entscheidungen über Maßnahmen oder Verzichte nach § 28 Absatz 3 Nummer 5 bis 8. StVG § 29 (1) 3.
Umtauschfristen für Führerscheine
Führerscheine die bis zu 31.12.1998 ausgestellt worden sind
(Geburtsjahr)
Vor 1953 Frist bis zum 19.01.2033
1953 bis 1958 Frist bis zum 19.01.2022
1959 bis 1964 Frist bis zum 19.01.2023
1965 bis 1970 Frist bis zum 19.01.2024
1971 oder später Frist bis zum 19.01.2025
Führerscheine die ab dem 1.1.1999 ausgestellt worden sind
(Ausstellungsjahr)
1999 bis 2001 Frist bis zum 19.01.2026
2002 bis 2004 Frist bis zum 19.01.2027
2005 bis 2007 Frist bis zum 19.01.2028
2008 Frist bis zum 19.01.2029
2009 Frist bis zum 19.01.2030
2010 Frist bis zum 19.01.2031
2011 Frist bis zum 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 Frist bis zum 19.01.2033
Das sollte man wissen
Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18.1.2013 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse des alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung bestehen. FeV § 6 (6)
Auf Wunsch des Inhabers der Fahrerlaubnis kann dieser den bisherigen Führerschein behalten. Hierzu ist der Führerschein durch die nach Landesrecht zuständige Behörde sichtbar und dauerhaft zu entwerten. FeV § 25 (5)
FAQ - Fragen und Antworten
Muss man seinen Führerschein während der Fahrt dabei haben?
Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist ein gültiger Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. FeV § 4 (2)
Was ist eigentlich ein Führerschein?
Der Führerschein ist die amtliche Bestätigung, dass der darin bezeichneten Person eine Fahrerlaubnis in dem genannten Umfang erteilt ist. BGH NJW 73474
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Sprüche
Alle Bonbons sind gut für die Konzentration des Fahrers.
Fahrschüler vor der praktischen Prüfung
Verkehrsfuchs.de / 2024