Allgemeines

Der Führerschein ist die amtliche Bestätigung, dass der darin bezeichneten Person eine Fahrerlaubnis in dem genannten Umfang erteilt ist. BGH NJW 73474

Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist ein gültiger Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. FeV § 4 (2)

 

   

Entzug der Fahrerlaubnis

Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. StVG § 3 (1)

Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. StVG § 3 (2) 

 

 

Fahreignungsseminar für Kraftfahrer mit Punkten

Nehmen Inhaber einer Fahrerlaubnis freiwillig an einem Fahreignungsseminar teil und legen sie hierüber der nach Landesrecht zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars eine Teilnahmebescheinigung vor, wird ihnen bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten ein Punkt abgezogen; maßgeblich ist der Punktestand zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung. StVG § 4 (7)

Der Besuch eines Fahreignungsseminars führt jeweils nur einmal innerhalb von fünf Jahren zu einem Punktabzug. StVG § 4 (7)

 

    

Fahrverbot

Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24, die er unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihm die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. StVG § 25 (1)

Wird von der Anordnung eines Fahrverbots ausnahmsweise abgesehen, so soll das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden. BKat § 4 (4)

Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam. StVG § 25 (2) 

 

   

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt.

Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird längstens für fünf Jahre erteilt.

Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt. FeV § 23 (1)

 

 

Gültigkeitsdauer von Führerscheinen

Die Gültigkeit der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet. Die Vorschriften des § 23 Absatz 1 bleiben unberührt.

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. Absatz 1 bleibt unberührt. FeV § 24a (2)

Auch wenn die Frist für den Umtausch des alten Führerscheins überschritten wurde, ist man immer noch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Also: Keine Panik. jh 

 

   

Internationaler Führerschein

Kraftfahrzeugführer erhalten auf Antrag den Internationalen Führerschein, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und die für das Führen des Fahrzeugs erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einem ab dem 1. Januar 1999 zu verwendenden Muster oder eine ausländische Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nachweisen. FeV § 25a (1)

Dem Antrag auf Erteilung eines Internationalen Führerscheins sind ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht, und der Führerschein beizufügen. FeV § 25a (2)

 

    

Mitführpflicht von Führerscheinen

Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist ein gültiger Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. FeV § 4 (2)

Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer während der Fahrt seinen Führerschein nicht dabei hat. FeV § 75 4.

251 (BKatV)
Führerschein, Bescheinigung oder die Übersetzung des ausländischen Führerscheins auf Verlangen nicht ausgehändigt.

10 € Bußgeld  

 

   

Punkte

Punkte ergeben sich mit der Begehung der Straftat oder Ordnungswidrigkeit, sofern sie rechtskräftig geahndet wird. Soweit in Entscheidungen über Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten auf Tateinheit entschieden worden ist, wird nur die Zuwiderhandlung mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. StVG § 4 (2)

 

   

Punktestand

Seinen aktuellen Punktestand kann man jederzeit kostenlos beim Kraftfahrtbundesamt (KBA.de) schriftlich anfordern. Man kann seinen Punktestand auch persönlich beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg, Fördestraße 16 erfragen. Dafür braucht man einen gültigen Personalausweis oder den Reisepass.

 

   

Prüfbescheinigung (Begleitetes Fahren)

Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung zustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient.  Die Prüfbescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen. FeV § 48a (3)

Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 48a Absatz 3 Satz 2 die Prüfungsbescheinigung nicht mitführt oder aushändigt. FeV § 75 13.

251 (BKatV)
Führerschein, Bescheinigung oder die Übersetzung des ausländischen Führerscheins auf Verlangen nicht ausgehändigt.

10 € Bußgeld 

 

    

Schlüsselzahlen

Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben sind in Form von Schlüsselzahlen in Feld 12 im Führerschein einzutragen. Beziehen sie sich auf einzelne Fahrerlaubnisklassen, sind sie in Feld 12 in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklasse einzutragen. Solche, die für alle erteilten Fahrerlaubnisklassen gelten, sind in der letzten Zeile des Feldes 12 unter den Spalten 9 bis 12 zu vermerken. FeV (Anlage 9)

 

      

    

251a
Beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren ein Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE ohne Begleitung geführt.
70 € Bußgeld    1 Punkt    A-Verstoß (Probezeit)    Kein Fahrverbot  

 
       

  

2 Jahre und 6 Monate

bei Entscheidungen über eine Ordnungswidrigkeit, die in der Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe s Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb als verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeit mit einem Punkt bewertet ist oder soweit weder ein Fall des Buchstaben a noch der Nummer 2 Buchstabe b vorliegt und in der Entscheidung ein Fahrverbot angeordnet worden ist. StVG § 29 (1) 1.

    

5 Jahre

bei Entscheidungen über eine Straftat, vorbehaltlich der Nummer 3 Buchstabe a, bei Entscheidungen über eine Ordnungswidrigkeit, die in der Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe s Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa als besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten bewertet ist, bei von der nach Landesrecht zuständigen Behörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen, bei Mitteilungen über die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, einem Aufbauseminar, einem besonderen Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung. StVG § 29 (1) 2.

   

10 Jahre

Jahre bei Entscheidungen über eine Straftat, in denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist, bei Entscheidungen über Maßnahmen oder Verzichte nach § 28 Absatz 3 Nummer 5 bis 8. StVG § 29 (1) 3.

 
  

   

Führerscheine die ab dem 1.1.1999 ausgestellt worden sind

(Ausstellungsjahr)

1999 bis 2001  Frist bis zum 19.01.2026
2002 bis 2004  Frist bis zum 19.01.2027
2005 bis 2007  Frist bis zum 19.01.2028

2008  Frist bis zum 19.01.2029
2009  Frist bis zum 19.01.2030
2010  Frist bis zum 19.01.2031
2011  Frist bis zum 19.01.2032

2012 bis 18.01.2013  Frist bis zum 19.01.2033  FeV (Anlage 8e) zu § 24a Absatz 2 Satz 1


Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18.1.2013 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse des alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung bestehen. FeV § 6 (6)

Auf Wunsch des Inhabers der Fahrerlaubnis kann dieser den bisherigen Führerschein behalten. Hierzu ist der Führerschein durch die nach Landesrecht zuständige Behörde sichtbar und dauerhaft zu entwerten. FeV § 25 (5) 

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Auch wenn die Frist für den Umtausch des alten Führerscheins überschritten wurde, ist man immer noch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Also: Keine Panik. jh 

 
       

Muss man seinen Führerschein während der Fahrt dabei haben?
Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist ein gültiger Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. FeV § 4 (2)


Was ist eigentlich ein Führerschein?

Der Führerschein ist die amtliche Bestätigung, dass der darin bezeichneten Person eine Fahrerlaubnis in dem genannten Umfang erteilt ist. BGH NJW 73474

 
      


      

 

  

 
       

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