Herr Henke warum haben Sie gebremst? Weil die Ampel ROT war! Ach so. Aber war die Ampel denn wirklich so Rot?

Fahrschülerin nach der nicht bestandenen praktischen Prüfung   

  

Allgemeines

Das Fahreignungsseminar ist für Kraftfahrer mit Punkten in Flensburg. Die Teilnahme am Fahreignungsseminar ist freiwillig und kann nicht von der Fahreraubnisbehörde angeordnet werden. jh

Das Fahreignungsseminar muss nicht am Wohnort des Betroffenen gemacht werden. jh

 

  

1 bis 5 Punkte

Nehmen Inhaber einer Fahrerlaubnis freiwillig an einem Fahreignungsseminar teil und legen sie hierüber der nach Landesrecht zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars eine Teilnahmebescheinigung vor, wird ihnen bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten ein Punkt abgezogen; maßgeblich ist der Punktestand zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung. StVG § 4 (7)  

 

     

Punktabbau

Der Besuch eines Fahreignungsseminars führt jeweils nur einmal innerhalb von fünf Jahren zu einem Punkteabzug. Für den zu verringernden Punktestand und die Berechnung der Fünfjahresfrist ist jeweils das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung maßgeblich. StVG § 4 (7) 

 

   

Punkte

Punkte ergeben sich mit der Begehung der Straftat oder Ordnungswidrigkeit, sofern sie rechtskräftig geahndet wird. Soweit in Entscheidungen über Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten auf Tateinheit entschieden worden ist, wird nur die Zuwiderhandlung mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. StVG § 4 (2)

 

   

Punktestand

Seinen aktuellen Punktestand kann man jederzeit kostenlos beim Kraftfahrtbundesamt (KBA.de) schriftlich anfordern. Man kann seinen Punktestand auch persönlich beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg, Fördestraße 16 erfragen. Dafür braucht man einen gültigen Personalausweis oder den Reisepass. jh

 

    

Seminarort

Das Fahreignungsseminar muss nicht am Wohnort des Betroffenen gemacht werden. jh

 

    

Verkehrspädagogische Teilmaßnahme

Die Teilmaßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten. Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden. Mit Modul 2 der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme darf frühestens nach Ablauf von einer Woche nach Abschluß des Moduls 1 begonnen werden. FeV § 42

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme muß nicht am Wohnort des Betroffenen gemacht werden. jh

 

    

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme

Die Teilmaßnahme umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten. Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme ist als Einzelmaßnahme durchzuführen. Mit Sitzung 2 darf frühestens nach Ablauf von drei Wochen nach Abschluß von Sitzung 1 begonnen werden. FeV § 42

Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme muß nicht am Wohnort des Betroffenen gemacht werden. jh

 

    

Ziele des Fahreignungsseminars

Mit dem Fahreignungsseminar soll erreicht werden, dass die Teilnehmer sicherheitsrelevante Mängel in ihrem Verhalten und insbesondere in ihrem Fahrverhalten erkennen und abbauen. Hierzu soll der Teilnehmer durch die Vermittlung von Kenntnissen zum Straßenverkehrsrecht, zu Gefahrenpotenzialen und zu verkehrssicherem Verhalten im Straßenverkehr, durch Analyse und Korrektur verkehrssicherheitsgefährdender Verhaltensweisen sowie durch Aufzeigen der Bedingungen und Zusammenhänge des regelwidrigen Verkehrsverhaltens veranlasst werden. StVG § 4a (1)

 


       

Begriffe

    

FAER
Fahreignungsregister  

 
FES
Das Fahreignungsseminar ist für Kraftfahrer mit Punkten in Flensburg und es besteht aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme, die auf einander abzustimmen sind. StVG § 4a (2)

 
MPU
Medizinisch-Psychologische-Untersuchung

 

   

Punktesystem

   

1 bis 3 Punkte (Vormerkung)
Inhaber einer Fahrerlaubnis mit einem Punktestand von einem Punkt bis zu drei Punkten sind mit der Speicherung der zugrunde liegenden Entscheidungen nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c für die Zwecke des Fahreignungs-Bewertungssystems vorgemerkt. StVG § 4 (4)


4 bis 5 Punkte (Ermahnung)
Ergeben sich vier oder fünf Punkte, ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis beim Erreichen eines dieser Punktestände schriftlich zu ermahnen. Die Ermahnung enthält daneben den Hinweis, dass ein Fahreignungsseminar nach § 4a freiwillig besucht werden kann. StVG § 4 (5)


6 bis 7 Punkte (Verwarnung)
Ergeben sich sechs oder sieben Punkte, ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis beim Erreichen eines dieser Punktestände schriftlich zu verwarnen. Die Verwarnung enthält daneben den Hinweis, dass ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden kann, um das Verkehrsverhalten zu verbessern. Im Fall der Verwarnung erfolgt zusätzlich der Hinweis, dass hierfür kein Punktabzug gewährt wird. In der Verwarnung ist darüber zu unterrichten, dass bei Erreichen von acht Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird. StVG § 4 (5)


Ab 8 Punkte (Entzug der Fahrerlaubnis)
Ergeben sich acht oder mehr Punkte, gilt der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen. StVG § 4 (5)  

 

    

Tilgungsfristen für Punkte

     

2 Jahre und 6 Monate
Bei Entscheidungen über eine Ordnungswidrigkeit, die in der Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe s Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb als verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeit mit einem Punkt bewertet ist oder soweit weder ein Fall des Buchstaben a noch der Nummer 2 Buchstabe b vorliegt und in der Entscheidung ein Fahrverbot angeordnet worden ist. StVG § 29 (1) 1. 

 
5 Jahre

Bei Entscheidungen über eine Straftat, vorbehaltlich der Nummer 3 Buchstabe a, bei Entscheidungen über eine Ordnungswidrigkeit, die in der Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe s Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa als besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten bewertet ist, bei von der nach Landesrecht zuständigen Behörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen, bei Mitteilungen über die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, einem Aufbauseminar, einem besonderen Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung. StVG § 29 (1) 2.

 
10 Jahre
Bei Entscheidungen über eine Straftat, in denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist, bei Entscheidungen über Maßnahmen oder Verzichte nach § 28 Absatz 3 Nummer 5 bis 8. StVG § 29 (1) 3.

 

  

FAQ - Fragen und Antworten

  

Wie oft kann man das Punkteabbauseminar machen um Punkte abzubauen?
Der Besuch eines Fahreignungsseminars führt jeweils nur einmal innerhalb von fünf Jahren zu einem Punktabzug. StVG § 4 (7) 


Muss man das Fahreignungsseminar an seinem Wohnort machen?

Das Fahreignungsseminar für Kraftfahrer mit Punkten in Flensburg muss nicht am Wohnort des Betroffenen gemacht werden. jh


Ab wann gilt die 5 Jahresfrist für den Punkteabbau?
Für die Berechnung der Fünfjahresfrist ist jeweils das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung maßgeblich. StVG § 4 (7)

 

   

Umtauschfristen für Führerscheine

   

Führerscheine die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden

Geburtsjahr

Vor 1953  Frist bis zum 19.01.2033

1953 bis 1958  Frist bis zum 19.01.2022
1959 bis 1964  Frist bis zum 19.01.2023
1965 bis 1970  Frist bis zum 19.01.2024

1971 oder später  Frist bis zum 19.01.2025 

 

Führerscheine die ab dem 1.1.1999 ausgestellt wurden

Ausstellungsjahr

1999 bis 2001  Frist bis zum 19.01.2026
2002 bis 2004  Frist bis zum 19.01.2027
2005 bis 2007  Frist bis zum 19.01.2028

2008  Frist bis zum 19.01.2029
2009  Frist bis zum 19.01.2030
2010  Frist bis zum 19.01.2031
2011  Frist bis zum 19.01.2032

2012 bis 18.01.2013  Frist bis zum 19.01.2033  


Das sollte man wissen
Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18.1.2013 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse des alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung, wie er sich aus der Fahrerlaubnisverordnung Anlage 3 ergibt, bestehen und erstrecken sich vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 (FeV) auf den Umfang der ab dem 19.1.2013 geltenden Fahrerlaubnisse nach der FeV § 6 (1). FeV § 6 (6)

 

   

Bildergalerie

 
       

Radarfalle gefunden?


      

Gesehen in Bonn-Bad Godesberg


       

Gesehen auf der Autobahn / Bonn

    

2023