Probezeit für Fahranfänger
Allgemeines
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis ist die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit anzurechnen. StVG § 2a (1)
Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet worden ist. StVG § 2a (2a)
1. Verstoß
Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, so hat die zuständige Behörde seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zusetzen. Das gilt auch, wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis widerrufen worden ist. StVG § 2a (2)
Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet worden ist. StVG § 2a (2a)
Ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis einer vollziehbaren Anordnung der zuständigen Behörde in der festgesetzten Frist nicht nachgekommen, so ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. StVG § 2a (3)
2. Verstoß
Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, so hat die Fahrerlaubnisbehörde ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zu legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weiter schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat. StVG § 2a (2)
Die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung ist freiwillig und kann nicht von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden. jh
3. Verstoß
Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, so hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach dem zweiten Verstoß innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat. StVG § 2a (2)
Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. StVG § 3 (2)
Alkoholverbot für Fahranfänger
Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht. Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. StVG § 24c
Aufbauseminar für Fahranfänger
Das Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern in einen Zeitraum von zwei bis vier Wochen durchzuführen. Es besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten. Zusätzlich ist zwischen der ersten und zweiten Sitzung eine Fahrprobe durchzuführen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens des Seminarteilnehmer dient. FeV § 35 (1)
Das Aufbauseminar muß nicht am Wohnort des Betroffenen gemacht werden. jh
Ausnahmen von der Probezeit
Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit sind die Klassen AM, L und T. Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klasse AM, L oder T auf eine der anderen Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe zu erteilen. FeV § 32
Besonderes Seminar (Alkohol und Drogen)
Das Besondere Seminar (nur bei Alkohol und Drogen) ist in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen durchzuführen. Es besteht aus einem Kurs mit einem Vorgespräch und drei Sitzungen von jeweils 180 Minuten Dauer. FeV § 36 (3)
Das besondere Seminar muß nicht am Wohnort des Betroffenen gemacht werden. jh
Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. StVG § 2a (1)
Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit beginnt eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit. jh
Nichtteilnahme am Aufbauseminar
Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, weil der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nicht an einem Aufbauseminar teilgenommen hat, darf eine neue Fahrerlaubnis nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, daß er an einem Aufbauseminar teilgenommen hat. StVG § 2a (5)
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Die Regelungen über die Fahrerlaubnis auf Probe finden auch Anwendung auf Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die ihren ordentlichen Wohnsitz in das Inland verlegt haben. Die Zeit seit dem Erwerb der Fahrerlaubnis ist auf die Probezeit anzurechnen. StVG § 2a
Verkehrspsychologische Beratung
In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Inhaber der Fahrerlaubnis veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt; sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Das Ergebnis der Beratung ist nur für den Betroffenen bestimmt und nur diesem mitzuteilen. Der Betroffene erhält jedoch eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde; diese Bescheinigung muss eine Bezugnahme auf die Bestätigung nach § 71 Absatz 2 enthalten. FeV § 38
Die verkehrspsychologische Beratung muss nicht am Wohnort des Betroffenen gemacht werden. jh
Verlängerung der Probezeit
Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet worden ist. Die Probezeit verlängert sich außerdem um zwei Jahre, wenn die Anordnung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil die Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder der Inhaber der Fahrerlaubnis auf sie verzichtet hat. StVG § 2a (2a)
Vorzeitiges Ende der Probezeit
Die Probezeit endet vorzeitig, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird oder der Inhaber auf sie verzichtet. In diesem Fall beginnt mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit. StVG § 2a (1)
A-Verstoß
Schwerwiegende Zuwiderhandlung
Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende Zuwiderhandlung (A-Verstoß) begangen hat. StVG § 2a (2)
Schwerwiegende Zuwiderhandlungen (A-Verstoß) sind Straftaten, soweit sie nicht bereits zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben und Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24, 24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. FeV (Anlage 12)
<<< mehr siehe unter A-Verstoß
B-Verstoß
Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen (B-Verstoß) begangen hat. StVG § 2a (2)
Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen (B-Verstoß) sind Straftaten, soweit sie nicht bereits zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben und Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, soweit nicht in Abschnitt A aufgeführt. FeV (Anlage 12)
<<< mehr siehe unter B-Verstoß
Bußgeldkatalog (BKatV)
133.1
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil (Zeichen 720) vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten
70 € Bußgeld 1 Punkt A-Verstoß Kein Fahrverbot
FAQ - Fragen und Antworten
Wie oft kann das Aufbauseminar während der Probezeit angeordnet werden?
Das Aufbauseminar kann nur einmal beim 1. Verstoß während der Probezeit angeordnet werden. jh
Muss man an der Verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen?
Die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung ist freiwillig und kann nicht von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden. StVG § 2a (2)
Muss man das Aufbauseminar an seinem Wohnort machen?
Nein. jh
Bilder
Robert zum Thema: Die Probezeit
Robert zum Thema: In welcher Reihenfolge wird gefahren?
Wieder Robert: Knapp daneben ist auch vorbei.
Sprüche
Ein Waldweg ist ein Waldweg wenn Bäume da sind. Keine Bäume kein Waldweg.
Fahrschüler und Baumliebhaber
Verkehrsfuchs.de l 2024