Zeichen 600 bis 721

   

Allgemeines

Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen.

Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht. StVO § 39 (2)


     

Verkehrseinrichtungen


     

Zeichen 600-30
Absperrschranke    

   


    

Zeichen 605-10
Leitbake

   


  

Zeichen 605-23 und 605-13
Leitbake – Warnlichtbake

 


    

Zeichen 605-24 und Zeichen 605-14
Leitbake – Warnlichtbake mit integriertem Zeichen

    


   

Zeichen 610-40
Leitkegel

    


     

Zeichen 615
Fahrbare Absperrtafel

   


    

Zeichen 616-30
Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil

  


     

Zeichen 620-40
Leitpfosten

  


    

Zeichen 625-10
Richtungstafel in Kurven

  


    

Zeichen 626-30
Leitplatte

  


     

Zeichen 627-30
Leitmal

  


   

Zeichen 628-10 und 628-11
Leitschwelle

   


    

Zeichen 629-10 und 629-11
Leitbord

    


    

Zeichen 630-10
Parkwarntafel

  


    

Zeichen 720
Grünpfeilschild

   


    

Zeichen 721
Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr

       


   

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