Zeichen 600 bis 721
Allgemeines
Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen.
Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht. StVO § 39 (2)
Verkehrseinrichtungen

Zeichen 600-30
Absperrschranke

Zeichen 605-10
Leitbake
Zeichen 605-23 und 605-13
Leitbake – Warnlichtbake
Zeichen 605-24 und Zeichen 605-14
Leitbake – Warnlichtbake mit integriertem Zeichen

Zeichen 610-40
Leitkegel

Zeichen 615
Fahrbare Absperrtafel

Zeichen 616-30
Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil

Zeichen 620-40
Leitpfosten

Zeichen 625-10
Richtungstafel in Kurven

Zeichen 626-30
Leitplatte

Zeichen 627-30
Leitmal
Zeichen 628-10 und 628-11
Leitschwelle
Zeichen 629-10 und 629-11
Leitbord

Zeichen 630-10
Parkwarntafel

Zeichen 720
Grünpfeilschild

Zeichen 721
Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr

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