Markierungen auf der Fahrbahn

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Markierungen auf der Fahrbahn

  

Allgemeines

Auch Markierungen und Radverkehrsführungsmarkierungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf. Gelbe Markierungen können auch in Form von Markierungsknopfreihen, Markierungsleuchtknopfreihen oder als Leitschwellen oder Leitborde ausgeführt sein. Leuchtknopfreihen gelten nur, wenn sie eingeschaltet sind.

Alle Linien können durch gleichmäßig dichte Markierungsknopfreihen ersetzt werden. In verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen (§ 45 Absatz 1d) können Fahrbahnbegrenzungen auch mit anderen Mitteln, insbesondere durch Pflasterlinien, ausgeführt sein.

Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen. StVO § 39 (5)

 


       

Fahrstreifenbegenzung

Wer ein Fahrzeug führt, darf die durchgehende Linie (Zeichen 295) auch nicht teilweise überfahren. Als Fahrstreifenbegrenzung trennt das Zeichen den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn oder mehrere Fahrstreifen für den gleichgerichteten Verkehr voneinander ab. StVO (Anlage 2) 68

    

Durchgehende Linie
Wer ein Fahrzeug führt, darf die durchgehende Linie (Zeichen 296) nicht
überfahren oder auf ihr fahren. Für Fahrzeuge auf dem Fahrstreifen B
ordnet die Markierung an: Fahrzeuge auf dem Fahrstreifen B dürfen die
Markierung überfahren, wenn der Verkehr dadurch nicht gefährdet wird.
StVO (Anlage 2) 69

Guten Morgen Herr Henke, ich hab auch mal eine kurze Frage. Habe ich
das richtig verstanden das Fahrzeug B nach links rüber fahren darf aber
Fahrzeug A darf nicht nach rechts rüber fahren.

Kurze Antwort: ja

    

Doppellinie
Die Fahrstreifenbegrenzung kann zur Abtrennung des Gegenverkehrs aus
einer Doppellinie (Zeichen 295) bestehen. StVO (Anlage 2) 68  

 

 
  

Fußgängerüberweg

An Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten. StVO (Anlage 2) 66

Auch Markierungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf. StVO § 39 (5)  

 

 
     

Gelbe Markierungen auf der Fahrbahn

Auch Markierungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf. Gelbe Markierungen können auch in Form von Markierungsknopfreihen, Markierungsleuchtknopfreihen oder als Leitschwellen oder Leitborde ausgeführt sein. StVO § 39 (5)  

 


        

Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote

Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb einer Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote (Zeichen 299) nicht halten oder parken. Grenzmarkierungen bezeichnen, verlängern oder verkürzen ein an anderer Stelle vorgeschriebenes Halt- oder Parkverbot. StVO (Anlage 2) 73

 

 
        

Haifischzähne

Die Markierung (Zeichen 342) hebt eine Wartepflicht infolge einer bestehenden Rechts-vor-links-Regelung abseits der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie weiterer Hauptverkehrsstraßen und eine durch Zeichen 205 oder 206 angeordnete Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs im Zuge von Kreuzungen oder Einmündungen von Radschnellwegen hervor.  StVO (Anlage 3) 23.1  

  

Keine Haifischzähne!
Im Fall einer Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs sind die Markierungen
mit den Spitzen in Richtung des wartepflichtigen Verkehrs anzuordnen.
StVO (Anlage 3) 23.1  

 

 
       

Haltlinie

Die Haltlinie (Zeichen 294) ordnet an: Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten. StVO (Anlage 2) 67  

 

 
      

Leitlinie

Wer ein Fahrzeug führt, darf Leitlinien (Zeichen 340) nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird. StVO (Anlage 3) 22

 

 
  

Pfeilmarkierungen

Wer ein Fahrzeug führt, muss der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen (Zeichen 297) Leitlinien oder Fahrstreifenbegrenzungen markiert sind. StVO (Anlage 2) 70

 

 
     

Schutzstreifen für Radfahrer

Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden. Auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr darf nicht gehalten werden. Satz 1 gilt nicht für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV.

EKFV (Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr) Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung

Der Schutzstreifen für den Radverkehr ist in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild "Radverkehr" auf der Fahrbahn gekennzeichnet. StVO (Anlage 3) 22

 

 
     

Sperrfläche

Wer ein Fahrzeug führt, darf Sperrflächen (Zeichen 298) nicht benutzen. StVO (Anlage 2) 72

 

 
     

Verkehrszeichen auf der Fahrbahn

Die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen. StVO § 39 (5)

 

 
     

Vorankündigungspfeil

Mit dem Vorankündigungspfeil (Zeichen 297.1) wird eine Fahrstreifenbegrenzung angekündigt oder das Ende eines Fahrstreifens angezeigt. Die Ausführung des Pfeils kann von der gezeigten abweichen. StVO (Anlage 2) 71

    

Vorankündigungspfeil
Aus Gründen der besseren Erkennbarkeit für den Kraftfahrer wird
empfohlen, zur Ankündigung des Endes eines Fahrstreifens eine
abweichende Ausführung des Pfeils (Zeichen 297.1.21) zu verwenden.
VwV zu Zeichen 297

 

 
      

Wartelinie

Die Wartelinie (Zeichen 341) empfiehlt dem Wartepflichtigen, an dieser Stelle zu warten. StVO (Anlage 3) 23

 
       

FAQ - Fragen und Antworten

   

Sind Markierungen auch Verkehrszeichen?
Auch Markierungen und Radverkehrsführungsmarkierungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf. StVO § 39 (5)

 
Was bedeuten Verkehrsschilder auf der Fahrbahn?
Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen. StVO § 39 (5)

 
    

Bilder

 
      

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