Oldtimer

   

Allgemeines

Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. FZV § 2 22. 

 

  

BSA (GB)

Baujahr: 1955    Leistung: 17 KW   Hubraum: 500 ccm    Antriebweise: 4 Takt 

 

  

Chang Jiang (PRC)

Baujahr: 1970   Leistung: 18 KW   Hubraum: 750 ccm   Antriebweise: 4 Takt (Boxer)

 

   

Honda Dax

 

   

Miele Werke (D)

Baujahr: 1948   Leistung: 1,65 KW   Hubraum: 98 ccm   Antriebsweise: 2 Takt

 

  

Mini Moby

 

   

Simson (DDR)

Baujahr: 1960   Leistung: 1,11 KW   Hubraum: 47,6 ccm   Antiebweise: 2 Takt

 

   

BMW 3.0 CSL im Design von Alexander Calder (1975)

 

  

Alfa Romeo

 

  

Opel Manta

 

  

Amphicar (D)

Baujahr: 1961 bis 1968   Leistung: 38 PS   Hubraum: 1147  

Das Fahrzeug ist ein schwimmfähiger Pkw. jh

 

  

FAQ - Fragen und Antworten

    

Wie bekommt man ein Oldtimerkennzeichen?
Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt. Dieses Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer. Es wird als Oldtimerkennzeichen durch den Kennbuchstaben "H" hinter der Erkennungsnummer ausgewiesen. FZV § 9 (1)


Ab wann ist ein Fahrzeug ein Oldtimer?
Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. FZV § 2 22.     

 
     

Kfz-Kennzeichen

    

Oldtimerkennzeichen
Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt. Dieses Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer. Es wird als Oldtimerkennzeichen durch den Kennbuchstaben "H" hinter der Erkennungsnummer ausgewiesen. FZV § 9 (1)

     

Oldtimerkennzeichen 07
Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge.

Das rote Oldtimerkennzeichen kann an Privatpersonen ausgegeben werden und darf nur an Fahrzeugen verwendet werden, die die Bedingungen für einen Oldtimer erfüllen. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer, die, wie das Kurzzeitkennzeichen und das rote Kennzeichen, nur aus Ziffern, beginnend mit "07", besteht. BMVI

   

Oldtimerkennzeichen (Motorrad)
Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt. Dieses Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer. Es wird als Oldtimerkennzeichen durch den Kennbuchstaben "H" hinter der Erkennungsnummer ausgewiesen. FZV § 9 (1)

 
  

Sprüche

  

Es ampelt.

Sandra nach der fünften roten Ampel

 

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